Kurvenbereich frei halten, freie Sicht auf Radfahrer
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2320
Betreff: Kurvenbereich frei halten, freie Sicht auf Radfahrer Zurzeit befindet sich im vom Ortsbeirat angesprochenen Bereich eine genehmigte bauliche Sondernutzung, die durch den Umbau des Marien- bzw. Bürgerhospitals verursacht wird. Die Maßnahmen werden mindestens bis 2020 andauern und haben Einschränkungen im Einmündungsbereich wie auch im Bereich der Gehwege zur Folge. Eine dauerhafte Absicherung des Kurvenbereichs ist daher derzeit nicht zielführend. Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden im Rahmen der Genehmigungen der verkehrsrechtlichen Anordnungen gewährleistet wird. Sobald die Baumaßnahme beendet ist, wird Abhilfe geschaffen.