Bahnübergang zwischen Wiesenau und Niederursel besser sichern
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2319
Betreff: Bahnübergang zwischen Wiesenau und Niederursel besser sichern Der Bahnübergang ist bereits mit Verkehrszeichen (VZ) 151 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (unbeschrankter Bahnübergang) und 50m-Zusatzbeschilderung ordnungsgemäß beschildert. Es besteht keine Notwendigkeit der Radfahrenden, am Bahnübergang abzusteigen. Deshalb besteht auch kein Bedarf, ein dementsprechendes Schild anzubringen. Auch alle weiteren vorgeschlagenen Warnhinweise sind nicht StVO-konform und daher nicht umsetzbar. Zur Verdeutlichung wird zusätzlich zum vorhandenen VZ 151 StVO eine einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (50m) (VZ 162-11 StVO) jeweils aus beiden Richtungen am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.