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Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2317 Betreff: Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen Zu 1) Die Kennzeichnung des Parkplatzes als Friedhofsparkplatz ist bereits erfolgt. Das bestehende Schild wurde an den Eingangsbereich des Parkplatzes versetzt. Auf der Parkfläche stehen rund 20 Plätze zur Verfügung - zwei davon sind als behindertengerecht ausgewiesen. Zu 2) Es handelt sich um einen gebührenpflichtigen Parkplatz, bei dem die Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen. Jedoch kann hierbei nicht festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um Friedhofsbesucherinnen und -besucher handelt oder um Gäste des Nordwestkrankenhauses sowie der Einkaufsstraße. Eine Kontrolle durch das Friedhofspersonal ist nicht möglich. Zu 3) Bisher wurde versucht, die gröbsten Schäden der Asphaltdecke mit Kaltasphalt auszubessern. Dauerhaft kann dies aber keine Lösung sein. Daher hat das Fachamt bereits Angebote für eine Erneuerung der gesamten Parkfläche eingeholt. Die Fertigstellung ist bis Jahresende vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3629

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