Parkplatz: Friedhofsbesucher haben das Nachsehen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST
2317
Betreff: Parkplatz:
Friedhofsbesucher haben das Nachsehen Zu 1) Die Kennzeichnung des Parkplatzes als
Friedhofsparkplatz ist bereits erfolgt. Das bestehende Schild wurde an den
Eingangsbereich des Parkplatzes versetzt. Auf der Parkfläche stehen rund 20
Plätze zur Verfügung - zwei davon sind als behindertengerecht ausgewiesen.
Zu 2) Es handelt sich um einen gebührenpflichtigen
Parkplatz, bei dem die Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen. Jedoch kann
hierbei nicht festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um
Friedhofsbesucherinnen und -besucher handelt oder um Gäste des
Nordwestkrankenhauses sowie der Einkaufsstraße. Eine Kontrolle durch das
Friedhofspersonal ist nicht möglich. Zu 3) Bisher wurde versucht, die gröbsten Schäden der
Asphaltdecke mit Kaltasphalt auszubessern. Dauerhaft kann dies aber keine
Lösung sein. Daher hat das Fachamt bereits Angebote für eine Erneuerung der
gesamten Parkfläche eingeholt. Die Fertigstellung ist bis Jahresende
vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2018, OM 3629