Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST
2316
Betreff: Bestehende Planung
der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9
beibehalten! Die geplante Ortsrandstraße soll
sowohl der äußeren Erschließung des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal",
als auch der Entlastung der Ortslage Bonames von Durchgangsverkehren
zwischen Harheim/Nieder-Erlenbach und der A 661 bzw. den
Siedlungsbereichen westlich der A 661 dienen. Gleichwohl soll die
Ortsrandstraße mit einer höhengleichen Gleisquerung keine übermäßige
Attraktivität für Verkehrsbeziehungen zwischen der B 3 (Bad
Vilbel-Massenheim) und der A 661 entwickeln, um eine zusätzliche
Verkehrsbelastung des angrenzenden Straßennetzes zu vermeiden. Für Verkehrsbeziehungen, wie z. B. aus Harheim in
Richtung Frankfurter Berg, die heute über die Homburger Landstraße erfolgen,
stellt die Ortsrandstraße keine Alternative dar. Eine Maßnahmenkombination, die
zur generellen Entlastung der Ortslage Bonames führt, lässt sich aus den
Maßnahmen des Gesamtverkehrsplans derzeit nicht ableiten. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Verkehrsbelastung aus dem Quell-
und Zielverkehr der bereits ansässigen Bonameser Bevölkerung
resultiert. Entsprechend dem Bericht des
Magistrats vom 20.08.1999, B 551, wurde die Machbarkeit eines höhengleichen
Bahnüberganges mit positivem Ergebnis untersucht und in die Planung
eingearbeitet. Des Weiteren wurde eine niveaufreie Gleisquerung in Form einer
Unter- bzw. Überführung der Ortsrandstraße aus städtebaulichen Gründen und
wegen der unverhältnismäßig höheren Bau- und Unterhaltungskosten verworfen.
Im Übrigen sei auf den Bericht des Magistrats vom
12.12.2003, B 1014, verwiesen, mit dem der Magistrat seinen politischen Willen
für den schienengleichen Bahnübergang zum Ausdruck gebracht und festgeschrieben
hat. Vor diesem Hintergrund sieht der
Magistrat daher keine Veranlassung, die derzeit bekannte Planung in Frage zu
stellen und eine niveaufreie Gleisquerung zu favorisieren. Er wird deshalb die
derzeit bekannte Straßenplanung mit niveaugleichem, beschranktem Übergang der
U-Bahntrasse nach wie vor weiterverfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.05.2017, OA 152