Sossenheim: Uferrandstreifen für den Dottenfeldgraben
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortbeirates. Ein ausreichender Gewässerrandstreifen (mindestens 10 Meter rechts und links der Böschungsoberkante - siehe hierzu auch das Hessische Wassergesetz § 23) ist für das Gewässer zur Sicherung des Wasserabflusses und zur Erhaltung der ökologischen Funktion sehr wichtig. Leider fehlt dieser Gewässerrandstreifen, wie an vielen anderen Bächen und Gräben im Stadtgebiet von Frankfurt am Main, so auch am Dottenfeldgraben. Lediglich die Gewässerparzelle ist im Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Eine Bepflanzung ist weder entlang der Böschungen, da sie auf privatem Gelände erfolgen müsste, noch in der Böschung möglich, weil hierdurch der Abflussquerschnitt eingeengt werden würde. Hinzu kommt, dass neu gepflanzte Bäume regelmäßig gegossen werden müssen. Dies ist hier nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich. Aus diesem Grund bittet der Magistrat den Ortsbeirat sich bei den Bürger*innen für einen Gewässerrandstreifen am Dottenfeldgraben (ein Gewässerrandstreifen unter 10 Metern, oder nur auf einer Seite des Grabens wäre auch denkbar) einzusetzen. So könnten die Anrainer des Dottenfeldgrabens dazu ermuntert werden, dem Magistrat einen Teil Ihrer Liegenschaften zu verkaufen bzw. wertgleich einzutauschen. Der Gewässerrandstreifen hält auch den Eintrag von Sedimenten, Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln entschieden zurück und verhindert, dass diese in die Bäche und Gräben gelangen. Damit kann auch das Verschlämmen reduziert werden. Gewässerrandstreifen fördern darüber hinaus: - Lebensräume für Flora und Fauna sowie die Artenvielfalt - Natürliche Gewässerentwicklung und Uferschutz - Attraktive Landschafts- und Erholungsflächen.