Halteverbot vor der Einmündung Im Geeren in die Zehnmorgenstraße einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2314
Betreff: Halteverbot vor der Einmündung Im Geeren in die Zehnmorgenstraße einrichten Der Anregung kann zum Teil entsprochen werden. Gemäß § 12 Absatz 3 Ziffer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist bis zu 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten vor und hinter Kreuzungen sowie Einmündungen das Parken unzulässig. Eine zusätzliche Haltverbotsbeschilderung ist wegen der dann nicht zulässigen Doppelbeschilderung nicht möglich. Für den verbleibenden Abschnitt bis in Höhe der Hofeinfahrt Im Geeren 2 wird ein Haltverbot eingerichtet.