Halteverbot vor der Einmündung Im Geeren in die Zehnmorgenstraße einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST
2314
Betreff: Halteverbot vor
der Einmündung Im Geeren in die Zehnmorgenstraße einrichten Der Anregung kann zum Teil
entsprochen werden. Gemäß § 12 Absatz 3 Ziffer 1 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) ist bis zu 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten vor und
hinter Kreuzungen sowie Einmündungen das Parken unzulässig. Eine zusätzliche
Haltverbotsbeschilderung ist wegen der dann nicht zulässigen
Doppelbeschilderung nicht möglich. Für den verbleibenden Abschnitt bis in Höhe der
Hofeinfahrt Im Geeren 2 wird ein Haltverbot eingerichtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.09.2018, OM 3735