Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden
Stellungnahme des Magistrats
Städtische Bestandsgebäude werden zunächst auf Grundlage der Ausrichtung und Größe der Dachfläche für eine Solaranlage ausgewählt. Um die größtmögliche Sicherheit zu erreichen, werden die Dächer anschließend dachstatisch überprüft. Diese Untersuchung wird durch von der Stadt beauftragte Statiker durchgeführt. Das Ergebnis ist eine sogenannte Lastreserven-Ermittlung. Durch diese werden Dachflächen als geeignet oder als ungeeignet klassifiziert, d.h. die Dachflächen werden auf ihre Tragfähigkeit für die zusätzliche Last einer Solaranlage überprüft. Folgende Liegenschaften wurden im Laufe der letzten beiden Jahre 2020 und 2021 statisch geprüft. Bei allen geprüften Liegenschaften hat die Lastreserven-Ermittlung geeignete Flächen für die Errichtung von Solaranlagen ausgewiesen. Diese Flächen wurden dann unmittelbar mit Solaranlagen belegt. Gebäudename Leistung (kWp) Carl-Schurz-Schule 99 Berkersheimer Grundschule 99 Dahlmannschule 99 Franz-Böhm-Schule 99 Fraport-Arena 466 Georg-August-Zinn-Schule 99 Helene-Lange-Schule 220 IGS Kalbach 99 Kasinoschule 99 Käthe-Kollwitz-Schule 99 KGS Niederrad 99 Kindertagesstätte Krambambuli 70 Liebigschule 300 Liesel-Oestreicher-Schule 308 Meisterschule 99 Otto-Hahn-Schule 136 Otto-Hahn-Schule (Hauptgebäude) 273 Panorama-Schule 210 Textorschule 75 Werner-von-Siemens-Schule 252 Ziehenschule 99 Summe 3.399 Für folgende Liegenschaften ist ein entsprechender Prozess im Jahr 2022 geplant: Gebäudename Leistung (kWp) Leibnizschule 234 Adornogymnasium 269 Heinrich-Seliger-Schule 99 Schillerschule 99 Charles-Hallgarten-Schule 99 Grundschule Harheim 99 Summe 899 Um den Solaranlagenausbau in Zukunft zu beschleunigen, prüft der Magistrat zurzeit die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Er wird der Stadtverordnetenversammlung dazu entsprechende Voranträge unterbreiten.