Entfernen eines Altkleidersammelbehälters am Standort Hammarskjöldring 123/125
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2310
Betreff: Entfernen eines Altkleidersammelbehälters am Standort Hammarskjöldring 123/125 Der Magistrat hat bei einer Ortsbesichtigung festgestellt, dass sich der Altkleidercontainer auf einer Privatfläche befindet. Da sich die Einwurfklappe nicht in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche öffnet, findet die Benutzung und Leerung der Container auf dem Privatgrundstück statt. Somit liegt in diesem Fall keine Sondernutzung vor. Eine Beseitigung durch den Magistrat ist daher nicht möglich.