Bolzplatz
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 230
Betreff: Bolzplatz Das Grünflächenamt hat am 29.11.2018 die Oberfläche des Bolzplatzes "In den Gräben" nochmals begutachtet. Der Spielfeldbelag aus Beton befindet sich weiterhin in einem mangelfreien Zustand. Etwaige Bauvarianten mit Verbleib des Betonbelages und dessen Überbauung mit einem Kunststoff - oder Kunstrasenbelag sind sowohl aus bautechnischen (hier: Entwässerung) als auch aus vertragstechnischen (hier: Gewährleistung) Gründen nicht zu verantworten. Der Einbau eines Belages mit dämpfender Wirkung, z.B. aus Kunststoff, macht wie bereits ausgeführt einen kompletten Ausbau des Betonbelages erforderlich. Die geschätzten Kosten betragen dafür rd. 80.000 €. Der Magistrat kommt auch nach nochmaliger eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Belagsänderung aus wirtschaftlichen Gründen nicht befürwortet werden kann, da bei anderen Anlagen ein vergleichsweise höherer Handlungsbedarf gesehen wird.