Denkmal am Graubnerpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST
230
Betreff: Denkmal am
Graubnerpark Denkmäler sind historische
Zeugnisse, die durch die Spuren der Zeit ihre Lebendigkeit bewahren. Sie sollen
restauratorisch gepflegt, aber nicht von der Gegenwart überschrieben werden.
Der Umfang und die Art von Sanierungsmaßnahmen sind in jedem einzelnen Fall
individuell zu begutachten und zu bewerten. Dies gilt in besonderer Weise für
Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, wie das Kriegerdenkmal im
Graubnerpark. Was die Sichtbarmachung unleserlich gewordener
Inschriften auf Kriegerdenkmälern betrifft, so empfiehlt der Magistrat nicht
das Nachmeißeln oder Nachmalen der verwitterten Schriftzüge. Stattdessen wird
angeregt, verifizierte Texte, Namen und Daten auf ansprechend gestalteten
Informationstafeln oder Bodenplatten in der Nähe des Denkmals zu präsentieren.
Diese Tafeln bieten auch die Möglichkeit über die Geschichte des Denkmals zu
informieren. Das Institut für Stadtgeschichte kann hier fachkundig
Unterstützung leisten. Der Ortsbeirat kann sich nach abgeschlossener
Beratung zur Umsetzung des Vorhabens mit einer OIB an den Magistrat wenden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2014, OM 3598
Antrag vom
20.02.2015, OF
1294/6
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.03.2015, OIB 310