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Denkmal am Graubnerpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 230 Betreff: Denkmal am Graubnerpark Denkmäler sind historische Zeugnisse, die durch die Spuren der Zeit ihre Lebendigkeit bewahren. Sie sollen restauratorisch gepflegt, aber nicht von der Gegenwart überschrieben werden. Der Umfang und die Art von Sanierungsmaßnahmen sind in jedem einzelnen Fall individuell zu begutachten und zu bewerten. Dies gilt in besonderer Weise für Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, wie das Kriegerdenkmal im Graubnerpark. Was die Sichtbarmachung unleserlich gewordener Inschriften auf Kriegerdenkmälern betrifft, so empfiehlt der Magistrat nicht das Nachmeißeln oder Nachmalen der verwitterten Schriftzüge. Stattdessen wird angeregt, verifizierte Texte, Namen und Daten auf ansprechend gestalteten Informationstafeln oder Bodenplatten in der Nähe des Denkmals zu präsentieren. Diese Tafeln bieten auch die Möglichkeit über die Geschichte des Denkmals zu informieren. Das Institut für Stadtgeschichte kann hier fachkundig Unterstützung leisten. Der Ortsbeirat kann sich nach abgeschlossener Beratung zur Umsetzung des Vorhabens mit einer OIB an den Magistrat wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3598 Antrag vom 20.02.2015, OF 1294/6 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.03.2015, OIB 310