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Günderrodeschule: Raummangel bekämpfen durch Nutzung des Kellergeschosses?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu den Punkten wird wie folgt Stellung genommen: zu 1.) Im Zuge der Errichtung des Anbaus mussten Ende 2019 zwei Kellerräume in Technikräume umgewandelt werden. Seitdem ist der Zutritt nur befugten Personen gestattet. zu 2.) Die Kellerräume der Günderrodeschule erfüllen die Anforderungen an Unterrichtsräume nicht. Entscheidende Faktoren sind u.a. Raumhöhe, Lichtverhältnisse, Belüftungsmöglichkeiten, Brandschutz und Fluchtwege. Die Schule hat die Kellerräume ohne Genehmigung für schulische Zwecke genutzt. Nach Bekanntwerden musste die Nutzung aus Gründen der Betreiberverantwortung untersagt werden. zu 3.) Der Magistrat prüft bereits im Rahmen der Maßnahme "Differenzierungsräume Umbau" die Nutzung der zwei verbliebenen Kellerräume. Hierbei sind zahlreiche planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die Planungs- und Ausführungsarbeiten müssen beauftragt, betreut und koordiniert werden. zu 4.-5.) Aufgrund von personellen Engpässen kann ein genauer Zeitraum nicht benannt werden.

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