Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
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Betreff: Zeilsheim:
Verkehrssituation im Oppauer Weg Der Oppauer Weg ist eine
Einbahnstraße, in der das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt ist. Vor den
Hausnummern 2 und 4 ist die Straße lediglich 2,85 Meter beziehungsweise 3,58
Meter breit. In diesem Bereich der Straße ist das Halten auch auf der Fahrbahn
gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unzulässig. Die in
diesem Abschnitt rechtsseitig angebrachten Verkehrszeichen 286-50 bzw. 286-20
StVO, eingeschränktes Haltverbot, werden entfernt, da sie den
Verkehrsteilnehmenden suggerieren, dass ein Halten bis zu drei Minuten bzw. zum
Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen in diesem Bereich zulässig
ist. Im weiteren Verlauf
der Fahrbahn ist einseitiges Parken auf der Fahrbahn möglich, ohne das
Durchkommen von Rettungsfahrzeugen zu gefährden. Sollte es trotz dessen weiterhin zu den durch den
Ortsbeirat beobachteten Behinderungen für den fußläufigen Verkehr kommen, weist
der Magistrat darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben,
akute Parkverstöße über das Sicherheitstelefon-Verkehrssicherheit (Telefon: 069
/ 212 - 36360) zu melden. Von dort wird der Außendienst umgehend informiert.
Zudem können Verkehrsordnungswidrigkeiten auch über ein auf den Internetseiten
der Stadtverwaltung unter www.frankfurt.de hinterlegtes Formular von
Privatpersonen angezeigt werden. Zwar wird der Oppauer Weg, als eine wenig befahrene
Nebenstraße, im Rahmen der Streifenfahrten durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit temporär überwacht; jedoch ist eine Erhöhung
der Überwachungstätigkeit angesichts der zur Verfügung stehenden personellen
Ressourcen leider nicht leistbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2014, OM 3524