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Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 22 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation im Oppauer Weg Der Oppauer Weg ist eine Einbahnstraße, in der das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt ist. Vor den Hausnummern 2 und 4 ist die Straße lediglich 2,85 Meter beziehungsweise 3,58 Meter breit. In diesem Bereich der Straße ist das Halten auch auf der Fahrbahn gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unzulässig. Die in diesem Abschnitt rechtsseitig angebrachten Verkehrszeichen 286-50 bzw. 286-20 StVO, eingeschränktes Haltverbot, werden entfernt, da sie den Verkehrsteilnehmenden suggerieren, dass ein Halten bis zu drei Minuten bzw. zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen in diesem Bereich zulässig ist. Im weiteren Verlauf der Fahrbahn ist einseitiges Parken auf der Fahrbahn möglich, ohne das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen zu gefährden. Sollte es trotz dessen weiterhin zu den durch den Ortsbeirat beobachteten Behinderungen für den fußläufigen Verkehr kommen, weist der Magistrat darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, akute Parkverstöße über das Sicherheitstelefon-Verkehrssicherheit (Telefon: 069 / 212 - 36360) zu melden. Von dort wird der Außendienst umgehend informiert. Zudem können Verkehrsordnungswidrigkeiten auch über ein auf den Internetseiten der Stadtverwaltung unter www.frankfurt.de hinterlegtes Formular von Privatpersonen angezeigt werden. Zwar wird der Oppauer Weg, als eine wenig befahrene Nebenstraße, im Rahmen der Streifenfahrten durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit temporär überwacht; jedoch ist eine Erhöhung der Überwachungstätigkeit angesichts der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen leider nicht leistbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3524

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