Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken!
Stellungnahme des Magistrats
Seit dem 01.06.2020 bedarf die Umwandlung in Wohnungseigentum einer Genehmigung nach der Umwandlungsgenehmigungsverordnung (UmWaGenV) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB), wenn das betreffende Gebäude ganz oder teilweise Wohnzwecken dient und im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung liegt. Das Baugesetzbuch regelt in § 172, unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung zu erteilen ist, dies bedeutet, der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung, wenn sich dieser im Rahmen der bestehenden Milieuschutzsatzung bewegt. Entsprechende Verfahren werden bei der Bauaufsicht geführt. Die Genehmigungen werden - unabhängig von dem Vorliegen einer Abwendungsvereinbarung - nur dann erteilt, wenn die Vorgaben des Milieuschutzes eingehalten werden. Bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main wurde vom Investor ein Antrag nach der UmWaGenV gestellt, der für das geplante Vorhaben ausreichend ist. Die Umwandlungsgenehmigung wurde am 15.03.2023 erteilt. Der Eigentümer hat einen Genehmigungsanspruch erzielt, da er sich verpflichtet hat, innerhalb von sieben Jahre nur an Mieter zu veräußern. Ebenfalls wurde das Grundbuchamt ersucht, eine Veräußerungsbeschränkung in alle Wohnungsgrundbücher einzutragen. Sollte eine Wohnung verkauft werden, ist demnach eine Veräußerungsgenehmigung bei der Bauaufsicht zu beantragen, bei welcher geprüft wird, ob die Wohnung an Mieter veräußert werden soll. Der Magistrat bittet um Beachtung, dass es sich bei den Milieuschutzsatzungen und den in diesen verankerten Vorkaufsrechten um ein rein baurechtliches Instrument handelt. Daher wurden auch in Vereinbarungen zur Abwendung des Vorkaufsrechts keine Inhalte aufgenommen, die direkte mietrechtliche Auswirkungen haben. Zum Schutz von Wohnungsmietern hat der Magistrat beim Amt für Wohnungswesen die Stabstelle Mieterschutz eingerichtet, deren Kontaktdaten über den Internetauftritt www.frankfurt-mieterschutz.de abrufbar sind. Dort wird man die betroffenen Mieter unmittelbar über zur Verfügung stehende Abwehrmittel informieren und mögliche weitere Schritte darstellen.