Mehr Sicherheit für die Kinder in der Spielstraße Brückenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Betreff: Mehr Sicherheit für die Kinder in der
Spielstraße Brückenstraße Der beschriebene Bereich der
Brückenstraße ist lediglich ein Straßenabschnitt, welcher mittels
Absperrelementen dem Autoverkehr entzogen wurde und in dem grundsätzlich § 1
der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt, welcher zur gegenseitigen
Rücksichtnahme auffordert. Es handelt sich demnach nicht um eine Spielstraße
gemäß der StVO. Gleichzeitig hat die Brückenstraße aufgrund ihres
Verlaufs eine hohe Bedeutung im Radverkehrsnetz. Ähnlich verhält es sich im
Grüneburgpark, in dem bereits Schilder installiert sind, welche zur
Rücksichtnahme ermahnen. Diese Beschilderung hat jedoch bis jetzt nicht
die erhoffte Wirkung erzielt. Die Erfahrungen und Beobachtungen zeigen,
dass sich rücksichtslose Verkehrsteilnehmende in der Regel wenig durch Schilder
beeindrucken lassen und es sich um ein bewusstes Fehlverhalten handelt.
Aus diesem Grund haben in der Vergangenheit bereits Kontrollaktionen in
der Brückenstraße (Am Alten Friedhof) stattgefunden, um das rücksichtslose
Verhalten zu sanktionieren. Die Fahrgeschwindigkeit sollte darüber hinaus
situationsangepasst gewählt werden, eine durchgängige Schrittgeschwindigkeit
oder gar ein Radfahrverbot ("Schieben") wäre sicherlich weder verhältnismäßig
noch ohne Kontrollen durchsetzbar. Aus vorgenannten Gründen kann ein Fehlverhalten mit
vertretbaren Mitteln nicht verhindert und nur durch eine Überwachung
sanktioniert werden, da das Miteinander auf dieser Fläche bereits durch die
StVO geregelt ist und es keiner weiteren Schilder bedarf, dies
klarzustellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.08.2019, OM 4998
Antrag vom
26.02.2020, OF
1605/5