Mehr Sicherheit für die Kinder in der Spielstraße Brückenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298
Betreff: Mehr Sicherheit für die Kinder in der Spielstraße Brückenstraße Der beschriebene Bereich der Brückenstraße ist lediglich ein Straßenabschnitt, welcher mittels Absperrelementen dem Autoverkehr entzogen wurde und in dem grundsätzlich § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt, welcher zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordert. Es handelt sich demnach nicht um eine Spielstraße gemäß der StVO. Gleichzeitig hat die Brückenstraße aufgrund ihres Verlaufs eine hohe Bedeutung im Radverkehrsnetz. Ähnlich verhält es sich im Grüneburgpark, in dem bereits Schilder installiert sind, welche zur Rücksichtnahme ermahnen. Diese Beschilderung hat jedoch bis jetzt nicht die erhoffte Wirkung erzielt. Die Erfahrungen und Beobachtungen zeigen, dass sich rücksichtslose Verkehrsteilnehmende in der Regel wenig durch Schilder beeindrucken lassen und es sich um ein bewusstes Fehlverhalten handelt. Aus diesem Grund haben in der Vergangenheit bereits Kontrollaktionen in der Brückenstraße (Am Alten Friedhof) stattgefunden, um das rücksichtslose Verhalten zu sanktionieren. Die Fahrgeschwindigkeit sollte darüber hinaus situationsangepasst gewählt werden, eine durchgängige Schrittgeschwindigkeit oder gar ein Radfahrverbot ("Schieben") wäre sicherlich weder verhältnismäßig noch ohne Kontrollen durchsetzbar. Aus vorgenannten Gründen kann ein Fehlverhalten mit vertretbaren Mitteln nicht verhindert und nur durch eine Überwachung sanktioniert werden, da das Miteinander auf dieser Fläche bereits durch die StVO geregelt ist und es keiner weiteren Schilder bedarf, dies klarzustellen.