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Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichten In dem beschriebenen Straßenquerschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße in Fahrtrichtung Osten werden die Radfahrenden zurzeit im Mischverkehr auf der Straße geführt. Im Zulauf auf den Knotenpunkt zur Friedberger Landstraße werden derzeit für den Fahrverkehr ein Geradaus-/ Rechtsabbiegefahrstreifen und ein Linksabbiegefahrstreifen zur Verfügung gestellt. Bei einer durchgeführten Teilzählung wurde für die hier ermittelte Tagesspitzenstunde zwischen 15:45 Uhr und 16:45 Uhr eine Verkehrsbelastung von 293 PKW-Einheiten mit 89 Linksabbiegern gezählt. Somit kann der Verkehr in Fahrtrichtung Osten auf einen Fahrstreifen gebündelt werden. Die nötigen Freigabezeiten sind geprüft worden und lassen einen Abfluss im Umlauf zu. In dem bestehenden Straßenbereich kann es allerdings in der Spitzenstunde zu einem Rückstau bis zur Spohrstraße kommen. Durch diese mögliche einstreifige Führung des Kfz-Verkehrs kann eine Führung für Radfahrende auf der Straße in Form eines Radfahrstreifens angeboten werden. Die Platzverhältnisse erlauben diese Führungsform. Somit bleibt das Gehwegparken erhalten und auf der Straße wird zwischen dem neuen Radfahrstreifen und den parkenden Fahrzeugen ein Sicherheitstrennstreifen markiert, um Unfälle mit öffnenden Autotüren zu verhindern. Stellplätze auf dem Gehweg entfallen nicht. Daher müssen auch keine neuen Parkplätze im Bereich zwischen der Lortzingstraße und der Spohrstraße geschaffen werden. Der neue Radfahrstreifen wird in Fahrtrichtung Osten über den Knotenpunkt der Friedberger Landstraße fortgeführt. Zur besseren Sichtbarkeit des neuen Radfahrstreifens wird dieser rot eingefärbt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Antrag vom 12.01.2023, OF 447/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606