Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen
Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichten In dem
beschriebenen Straßenquerschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger
Landstraße in Fahrtrichtung Osten werden die Radfahrenden zurzeit im
Mischverkehr auf der Straße geführt. Im Zulauf auf den Knotenpunkt zur
Friedberger Landstraße werden derzeit für den Fahrverkehr ein Geradaus-/
Rechtsabbiegefahrstreifen und ein Linksabbiegefahrstreifen zur Verfügung
gestellt. Bei einer durchgeführten Teilzählung
wurde für die hier ermittelte Tagesspitzenstunde zwischen 15:45 Uhr und 16:45
Uhr eine Verkehrsbelastung von 293 PKW-Einheiten mit 89 Linksabbiegern gezählt.
Somit kann der Verkehr in Fahrtrichtung Osten auf einen Fahrstreifen gebündelt
werden. Die nötigen Freigabezeiten sind
geprüft worden und lassen einen Abfluss im Umlauf zu. In dem bestehenden
Straßenbereich kann es allerdings in der Spitzenstunde zu einem Rückstau bis
zur Spohrstraße kommen. Durch diese mögliche einstreifige Führung des
Kfz-Verkehrs kann eine Führung für Radfahrende auf der Straße in Form eines
Radfahrstreifens angeboten werden. Die Platzverhältnisse erlauben diese
Führungsform. Somit bleibt das Gehwegparken erhalten und auf der Straße wird
zwischen dem neuen Radfahrstreifen und den parkenden Fahrzeugen ein
Sicherheitstrennstreifen markiert, um Unfälle mit öffnenden Autotüren zu
verhindern. Stellplätze auf dem Gehweg entfallen
nicht. Daher müssen auch keine neuen Parkplätze im Bereich zwischen der
Lortzingstraße und der Spohrstraße geschaffen werden. Der neue Radfahrstreifen
wird in Fahrtrichtung Osten über den Knotenpunkt der Friedberger Landstraße
fortgeführt. Zur besseren Sichtbarkeit des neuen Radfahrstreifens wird dieser
rot eingefärbt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056
Antrag vom
12.01.2023, OF
447/3
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606