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Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2289 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Zu 1.: Die Verkehrsmenge auf der Straße Unterlindau lag im Jahr 2006 bei rund 3200 Fahrzeugen pro Tag. Im Jahr 2016 bei rund 2700 Fahrzeugen pro Tag. Eine Differenzierung in Quell-/ Ziel- und Durchgangsverkehr ist bei reinen Verkehrszählungen nicht möglich. Um den Durchgangsverkehr bestimmen zu können, wären zeit- und kostenintensive Erhebungen, wie Kennzeichenerfassungen oder Befragungen der Verkehrsteilnehmer notwendig. Aktuell liegen dem Magistrat keine Anhaltspunkte vor, dass die Straße "Unterlindau" verstärkt von Pkw und Lkw zur Umfahrung bei Stauungen insbesondere auf der Bockenheimer Landstraße genutzt wird. Der Magistrat geht auch nicht davon aus, dass Fahrzeugführende durch die Umfahrung der Bockenheimer Landstraße, der Bockenheimer Anlage, beziehungsweise des Reuterwegs durch die Straße Unterlindau Zeit gewinnen, da sich die Straße "Unterlindau" in einer Tempo-30-Zone befindet. Zu 2. und 3.: Die Umgestaltungsplanungen der Bockenheimer Landstraße basieren auf dem diesjährigen Radentscheid. Planungsziel ist nicht eine Leistungssteigerung der Bockenheimer Landstraße für den Kfz-Verkehr, daher ist aus hiesiger Sicht in der Zuführung auf die von der Bockenheimer Landstraße wegführende Straße "Unterlindau" durch die Umgestaltung nicht mit einer Erhöhung des Kfz-Verkehrs in der Straße "Unterlindau" zu rechnen. Zudem befinden sich die Nebenstraßen links und rechts der Bockenheimer Landstraße in Tempo-30-Zonen. Daher geht der Magistrat davon aus, dass die gegenwärtige Verkehrsmenge nicht zunehmen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1393

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