Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2289 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße
Unterlindau? Zu 1.: Die Verkehrsmenge auf der Straße Unterlindau lag im
Jahr 2006 bei rund 3200 Fahrzeugen pro Tag. Im Jahr 2016 bei rund 2700
Fahrzeugen pro Tag. Eine Differenzierung in Quell-/ Ziel- und
Durchgangsverkehr ist bei reinen Verkehrszählungen nicht möglich. Um den
Durchgangsverkehr bestimmen zu können, wären zeit- und kostenintensive
Erhebungen, wie Kennzeichenerfassungen oder Befragungen der Verkehrsteilnehmer
notwendig. Aktuell liegen dem Magistrat keine
Anhaltspunkte vor, dass die Straße "Unterlindau" verstärkt von Pkw und Lkw
zur Umfahrung bei Stauungen insbesondere auf der Bockenheimer Landstraße
genutzt wird. Der Magistrat geht auch nicht davon aus, dass Fahrzeugführende
durch die Umfahrung der Bockenheimer Landstraße, der Bockenheimer Anlage,
beziehungsweise des Reuterwegs durch die Straße Unterlindau Zeit gewinnen, da
sich die Straße "Unterlindau" in einer Tempo-30-Zone befindet. Zu 2. und 3.: Die Umgestaltungsplanungen der Bockenheimer
Landstraße basieren auf dem diesjährigen Radentscheid. Planungsziel ist nicht
eine Leistungssteigerung der Bockenheimer Landstraße für den Kfz-Verkehr, daher
ist aus hiesiger Sicht in der Zuführung auf die von der Bockenheimer
Landstraße wegführende Straße "Unterlindau" durch die Umgestaltung nicht mit
einer Erhöhung des Kfz-Verkehrs in der Straße "Unterlindau" zu rechnen. Zudem
befinden sich die Nebenstraßen links und rechts der Bockenheimer
Landstraße in Tempo-30-Zonen. Daher geht der Magistrat davon aus, dass die
gegenwärtige Verkehrsmenge nicht zunehmen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.08.2019, V
1393