Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz"
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der allgemeine Sonderparkplatz für Schwerbehinderte auf den vorhandenen Parkplatz (Nordseite) zwischen der Hausnummer 2 und der Grünfläche des Ziegelhüttenplatzes verlegt wird. Hinsichtlich der generellen Parksituation auf dem nördlichen Hochbord des Ziegelhüttenplatzes weist der Magistrat darauf hin, dass die derzeit bestehende Parksituation nicht barrierefrei ist. So werden zu Fußgehende auf dem ohnehin schon schmalen Gehweg, aufgrund der nicht normgerechten und zu schmalen Parkplätze, durch zu breite bzw. falsch abgestellte Kraftfahrzeuge weiter behindert. Der Magistrat weist weiterhin darauf hin, dass die Fahrzeuge aufgrund der gegenüberliegenden Parkplätze auch nicht zum Teil auf die Fahrbahn angeordnet werden können.