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Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h innerhalb des Anlagenrings war ein Vorschlag des Magistrats an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) als planaufstellender Behörde, im Rahmen der Aufstellung des aktuellen Luftreinhalteplans für Frankfurt am Main. Im Rahmen dieser Aufstellung des Luftreinhalteplans wurden alle Maßnahmen seitens des HMUKLV umfangreich modelliert und gutachterlich bewertet. Die Maßnahme "Reduzierung der Geschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings" wurde seitens der Landesministerien positiv bewertet und hat Eingang in den Luftreinhalteplan gefunden. Der Luftreinhalteplan ist am 28.12.2020 in Kraft getreten. Außerhalb des Luftreinhalteplans gibt es derzeit keine Anordnungsgrundlage für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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