Nied: Hindernisse und Gefahren auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer beseitigen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist die Eigentümer:innen der Grundstücke auf den notwendigen Rückschnitt hin. Erfolgt auf den Hinweis hin kein Rückschnitt, versendet der Magistrat zunächst eine Erinnerung mit Fristsetzung. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, folgt eine zweite Erinnerung mit erneuter Fristsetzung. Sofern seitens der Eigentümer:innen weiterhin kein Rückschnitt erfolgt, veranlasst der Magistrat zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit den Rückschnitt per Ersatzvornahme und stellt diesen den Eigentümer:innen in Rechnung. Das Verfahren wird an besagter Stelle in Gang gesetzt. Um die Situation hinsichtlich der Wurzelschäden zu verbessern, hat sich der Magistrat bereits ein Bild vor Ort gemacht und ämterübergreifend auf eine Sanierung verständigt. Da ein Versorger allerdings demnächst damit beginnt, in diesem Bereich Leitungen zu verlegen, kann der Magistrat noch nicht unmittelbar tätig werden.