Sanierung Grüneburgpark - Qualitätsbewertung der Wegebeläge
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST
2277
Betreff: Sanierung
Grüneburgpark - Qualitätsbewertung der Wegebeläge Der Grüneburgpark liegt im
Landschaftschutzgebiet und steht als Gesamtobjekt unter Denkmalschutz. Aufgrund
dieser Gegebenheiten ist die Auswahl von Wegebelägen stark eingeschränkt.
Eingebaut wurde im Grüneburgpark die sogenannte wassergebundene Wegedecke, die
sich durch ihre natürliche Optik und die Wasserdurchlässigkeit auszeichnet.
Diese Decke stößt jedoch bei extremer Trockenheit - wie sie in diesem Jahr
aufgetreten ist - sowie bei stärkeren Niederschlagsereignissen an ihre Grenzen.
Bei starker Trockenheit fehlt das Wasser als `Bindemittel` und es kommt zur
Staubbildung. Bei stärkeren Niederschlagsereignissen wird Material,
insbesondere auf den Wegeflächen mit Gefälle, abgespült. Dies lässt sich nicht
verhindern und bewegt sich im Grüneburgpark im üblichen Rahmen. Wassergebundene Decken bedürfen aus
den genannten Gründen einer kontinuierlichen Pflege. Bei stärkeren Gefällestrecken wurden daher im
Grüneburgpark Wegeabschnitte mit dem hellen Farbasphalt befestigt, der sich
optisch harmonisch in das Gesamtbild einfügt, allerdings erheblich höhere
Herstellungskosten verursacht. Die im Bereich des Farbasphalts aufgetretenen
Risse wurden der ausführenden Firma als Mangel angezeigt. Die Ursache für die
Rissbildung wird durch einen Gutachter ermittelt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2018, OM 3592