Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST
226
Betreff: Wegführung des
Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee Der Magistrat bedauert, dass es
aus Gründen der Sicherheit für Radfahrende nicht möglich ist, der Anregung zu
entsprechen. Die linke
Straßenseite der Zeppelinallee enthält im benannten Straßenabschnitt
Grundstückszufahrten. Dies stellt gerade für den links fahrenden Radverkehr
eine ungleich höhere Gefährdung dar, als auf der rechten Seite zu fahren. Zum
einen rechnen von Grundstücken Ausfahrende nicht mit Radfahrenden von rechts,
zum anderen dürften Radler aufgrund der genannten Breitenverhältnissen auch auf
dem baulichen Gehwegteil des Bürgersteigs fahren, welcher näher an der
Grundstücksgrenze verläuft. Hierdurch stellen sich in der Regel die
Sichtverhältnisse und Reaktionszeiten noch schlechter dar, als dies meist
ohnehin schon der Fall ist. Hinzu kommt die Engstelle an der Bushaltestelle,
die sich nicht für Zweirichtungs-Radverkehr eignet. Vor dem Hintergrund der
örtlichen Gegebenheiten und dem sich daraus ergebenden Gefährdungspotential
kommt der Magistrat zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung der Anregung ein zu
hohes Risiko für den Radverkehr in sich trägt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2015, OM 4549