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Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 226 Betreff: Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee Der Magistrat bedauert, dass es aus Gründen der Sicherheit für Radfahrende nicht möglich ist, der Anregung zu entsprechen. Die linke Straßenseite der Zeppelinallee enthält im benannten Straßenabschnitt Grundstückszufahrten. Dies stellt gerade für den links fahrenden Radverkehr eine ungleich höhere Gefährdung dar, als auf der rechten Seite zu fahren. Zum einen rechnen von Grundstücken Ausfahrende nicht mit Radfahrenden von rechts, zum anderen dürften Radler aufgrund der genannten Breitenverhältnissen auch auf dem baulichen Gehwegteil des Bürgersteigs fahren, welcher näher an der Grundstücksgrenze verläuft. Hierdurch stellen sich in der Regel die Sichtverhältnisse und Reaktionszeiten noch schlechter dar, als dies meist ohnehin schon der Fall ist. Hinzu kommt die Engstelle an der Bushaltestelle, die sich nicht für Zweirichtungs-Radverkehr eignet. Vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten und dem sich daraus ergebenden Gefährdungspotential kommt der Magistrat zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung der Anregung ein zu hohes Risiko für den Radverkehr in sich trägt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4549

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