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Ziehenschule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Mit Errichtung der Ziehenschule wurde im Rahmen der Baugenehmigung ein Brandschutzkonzept erstellt, welches auch durch die Sanierungsmaßnahmen nach dem Brand weiterhin Gültigkeit besitzt. Alle zur Wiederherstellung der Räume benötigten Aufträge wurden seitens der Stadt vergeben. Die Sanierungsmaßnahmen laufen.
  2. Die Vertragsverhandlungen für die zur Debatte stehende Immobilie in der Eschersheimer Landstraße konnte aufgrund der baulichen Gegebenheiten leider nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Als interimistische Lösung wurde nun bereits das EG der ehemaligen Hermann-Herzog-Schule für die Nutzung der Ziehenschule wiederhergestellt und zusätzlich wurde bis zu den Herbstferien das
  3. OG hergerichtet.
  4. Die an das Amt für Bau und Immobilien (ABI) beauftragte Stellung von 5 zusätzlichen Klassenräumen aufgrund des Mehrbedarfs sind mit Zurverfügungstellung der Räume in der ehemaligen Hermann-Herzog-Schule in jedem Fall erfüllt. Die Ausstattung der Räume wurde mit der Schulleitung abgestimmt und für eine schulische Nutzung ausgelegt. Eine Nutzung der Räume im EG findet bereits seit Beginn des neuen Schuljahres statt. Die zusätzlichen Klassenräume im
  5. OG konnten nach den Herbstferien belegt werden.
  6. Die Planung zum Neubau befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Im Anschluss wird die Bau-und Finanzierungsvorlage erstellt und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine konkrete Bauzeitenplanung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.