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Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 2 a) Vorhandene Baumscheiben als Hochbeete umzubauen, lässt sich aus baumökologischer Sicht kaum realisieren. Wird der Baumstamm am Wurzelhals angedeckt, nimmt der Baum langfristig Schaden. Die Anregung lässt sich nur bei Baumneupflanzungen umsetzen oder bei Bäumen deren Wurzelansatz bereits höher liegt. Das angeführte Beispiel aus Dortmund verfügt über eine großzügig bemessene Baumscheibe. Diese Voraussetzungen lassen sich nicht mit den beengten Verhältnissen auf der Berger Straße vergleichen. Größere Baumbeete wären für die Bäume zwar von Vorteil, würden in der Berger Straße jedoch zwangsläufig zu verringerten Gehwegbreiten führen. Zu 2 b) Die Beleuchtungsanlagen im Bereich der unteren Berger Straße sowie am Merianplatz entsprechen den zum Errichtungszeitraum gültigen Normen und dem aktuellen Stand der Technik. Durch Wartungsarbeiten werden die notwendigen lichttechnischen Werte beibehalten. Im Zuge des turnusmäßigen Tauschs von Leuchten werden die älteren Kugelleuchten gegen neue energiesparende LED-Leuchten ersetzt. Eine komplette Umgestaltung der Beleuchtungsanlage ist nicht vorgesehen. Zu 2 c) Bei der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg handelt es sich um eine Baumaßnahme Dritter. Der Magistrat verfolgt derzeit - aufgrund bereits priorisierter konkurrierender Maßnahmen - keine Planungen in diesem Bereich. Bei einer Umgestaltung zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Beteiligung des Ortsbeirats sowie der Anwohnenden möglich. Zu 2 d) Das Teilstück der Merianstraße ist im Trennungsprinzip ausgebaut. Die unterschiedlichen Funktionen sind also baulich durch Bordsteinkanten getrennt. Um die Anforderungen an eine verkehrsberuhigte Straße zu erfüllen, wären hier aufwändige Umbauten erforderlich. Zudem haben die Erfahrungen mit temporären Spielstraßen gezeigt, dass es aufgrund der wechselnden Verkehrsführung zu einer mangelnden Akzeptanz der anderen Verkehrsteilnehmenden kommt. Die Einrichtung einer Nachbarschaftsstraße kann eine Alternative zur angeregten temporären Spielstraße sein. Nachbarschaftsstraßen wurden im Frühsommer 2023 erstmals ermöglicht und umgesetzt. Der Ortsbeirat benennt dazu eine Patenschaft zur Betreuung der Nachbarschaftsstraßen. Der Prozess zur Beantragung von Nachbarschaftsstraßen wird derzeit noch einmal überarbeitet und dann den Ortsbeiräten bekannt gegeben. Generell müssen dabei folgende Bedingungen erfüllt werden: - die Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte müssen mindestens Teil einer Tempo 30-Zone oder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sein, - auf den Straßen darf kein Linienverkehr (ÖPNV) verkehren, - in den Straßen dürfen sich keine zentralen Einrichtungen (insbesondere Kirchen oder Gemeindezentren, Feuerwehr, Polizeidienststellen) oder Parkhäuser befinden, - die Straßenabschnitte müssen kurz sein, so dass sie gesperrt werden können, ohne dass Sackgassen entstehen.

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