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Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen !

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 225 Betreff: Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen ! Sämtliche Spielplätze in Frankfurt am Main werden gemäß den DIN-Vorschriften und auch der eigens hierfür ausgearbeiteten Dienstanweisung für Spielplatzkontrolle permanent und regelmäßig begutachtet. Der jeweiligen Sicherheitserwartung entsprechend werden Spielplätze von mindestens einmal wöchentlich bis zu einmal täglich einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Darüber hinaus finden noch weitere externe Kontrollen (Quartals- und Jahreskontrolle) durch Ingenieurbüros statt. Der in der Anregung beschriebene Schaden ist durch die regelmäßigen Kontrollen bereits schon länger bekannt. Neben einer witterungsbedingten Vergrauung wurde eine beginnende Morschung des Splintholzes festgestellt. Da das Kernholz des Geländers noch intakt ist, ist ein Austausch zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht notwendig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2014, OM 3642

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