Spielplätze auf Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen !
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST
225
Betreff: Spielplätze auf
Schäden an Geräten rechtzeitig überprüfen ! Sämtliche Spielplätze in Frankfurt
am Main werden gemäß den DIN-Vorschriften und auch der eigens hierfür
ausgearbeiteten Dienstanweisung für Spielplatzkontrolle permanent und
regelmäßig begutachtet. Der jeweiligen Sicherheitserwartung entsprechend werden
Spielplätze von mindestens einmal wöchentlich bis zu einmal täglich einer
Sicherheitskontrolle unterzogen. Darüber hinaus finden noch weitere externe
Kontrollen (Quartals- und Jahreskontrolle) durch Ingenieurbüros statt.
Der in der Anregung beschriebene Schaden ist durch
die regelmäßigen Kontrollen bereits schon länger bekannt. Neben einer
witterungsbedingten Vergrauung wurde eine beginnende Morschung des Splintholzes
festgestellt. Da das Kernholz des Geländers noch intakt ist, ist ein Austausch
zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht notwendig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.11.2014, OM 3642