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Vollsperrung der Dortelweiler Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die baustellenbedingte Teilsperrung in der Dortelweiler Straße wurde zwischenzeitlich abgebaut und die Fahrbahn komplett für den Verkehr freigegeben. Vom 4.09.-10.09.2023 ist zwischen Hausnummer 74 sowie 98-100 eine Vollsperrung der Dortelweiler Straße geplant. Danach sollten alle Arbeiten beendet sein und es sind derzeit keine weiteren Sperrungen vorgesehen. Bei der Koordinierung von Baustellen sind der verkehrlichen Baustellenkoordinierung im Straßenverkehrsamt - nicht zuletzt auch rechtliche - Grenzen gesetzt. Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum haben immer Einfluss auf das jeweilige Verkehrsgeschehen. Ziel der verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist es, die verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere auch die Staubildung, zu reduzieren, frühzeitig darüber zu informieren und Alternativen für den Durchgangsverkehr aufzuzeigen. Entscheidend für den Erfolg der Baustellenkoordinierung ist immer die konstruktive Mitwirkung der anderen Beteiligten. ln Frankfurt am Main werden seit vielen Jahren sämtliche geplanten und aktiven Baustellen, Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Raum auf einer digitalen, ämterübergreifenden Geodatenplattform mit integriertem Sachbearbeitungs-Workflow und digitaler Aktenführung erfasst. Notstände und Schadensbeseitigungen - sogenannte nicht planbare Ereignisse - werden in diesem System nach Kenntnis nachgepflegt Diese Informationen stehen entsprechend der Baustellenkoordinierung zur Verfügung, jeder Vorgang hat hierbei einen räumlichen und zeitlichen Bezug. Über diese Plattform können durch Kartenansichten räumliche oder zeitliche Konflikte identifiziert werden. Es erfolgt im Vorfeld eine Bewertung der Auswirkungen auf den Verkehr, dadurch werden Zeitfenster für die Durchführung von Baumaßnahmen so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs reduziert werden. Für die Arbeiten wird ein passendes Zeitfenster gefunden. Dadurch kann eine Koordinierung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum erreicht werden. Derzeit durchlaufen über 7.000 Vorgänge im Jahr - mit weiterhin steigender Tendenz - diesen Ablauf. Ein regelmäßiger Austausch mit mehr als zwölf Institutionen (insbesondere Amt für Straßenbau und Erschließung, Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt, Verkehrsgesellschaft Frankfurt, Netzdienste Rhein-Main) findet direkt auf derselben Plattform statt. Hinzu kommt zunehmend ein frühzeitiger Informationsaustausch mit externen Vorhabenträgern für Großbaumaßnahmen (beispielsweise Deutsche Bahn, Autobahn GmbH, Hessen Mobil) und für Hochbaumaßnahmen. Die verkehrliche Baustellenkoordinierung bringt verschiedene Projekte in zeitlicher und räumlicher Nähe und ihre jeweiligen Projektbeteiligten an einen Tisch. Sie ersetzt die jeweils projektbezogenen Projektleitungen der einzelnen Bauvorhaben nicht, sondern bildet die Schnittstelle zu den einzelnen Projekten. Durch die sog. Werksanfragen (siehe unten zu 3.) haben die Versorgungsträger die Möglichkeit eines koordinierten, Synergien erschließenden Tätigwerdens. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, entzieht sich in der Regel dem Einfluss des Magistrats. Vorhabenträger versenden sog. Werksanfragen, in denen ihr Tiefbauprojekt kurz beschrieben wird. Andere Tiefbauer können sich daraufhin melden und gegebenenfalls mitarbeiten. Diese Abstimmung findet statt, bevor die verkehrliche Baustellenkoordinierung tätig wird, weil sich erst hieraus Bauablauf und Verkehrsführungsphasen ergeben. In dem hier gegenständlichen Fall hat die Stadtentwässerung eine Werksanfrage versandt, da der Kanal erneuert werden soll. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH haben sich gemeldet und führen nun im Vorgriff die Leitungsverlegungsarbeiten durch. Hierdurch entstehen Synergieeffekte, die letztlich auch die Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes minimieren helfen. Die Dortelweiler Straße ist Teil der Potentialuntersuchung zur Ringstraßenbahn Ost. Die Untersuchungen zur möglichen Trassenführung sind noch nicht abgeschlossen. Die durchführenden Bauunternehmen bekommen die Auflage, sämtliche Anwohner:innen und Anlieger:innen rechtzeitig vor Baubeginn über Art und Dauer der Baumaßnahme sowie ggf. geänderte Zufahrtsmöglichkeiten zu informieren. Aufgrund des Umfangs der in Rede stehenden Maßnahme war die Bearbeitung des Vorgangs mit Mehraufwand verbunden. Die Anordnung ging dem durchführenden Unternehmen daher erst am 17. März 2023 zu. Der Magistrat hat keine Kenntnis darüber, welche Informationen vom zuständigen Unternehmen an die Anwohner:innen und Anlieger:innen weitergegeben wurden. Über die bevorstehende Vollsperrung sollen alle Beteiligten informiert werden. Innerhalb des Verfahrens wurden die Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main sowie die Branddirektion angehört und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ihnen wurden die Verkehrszeichenpläne zugesandt sowie die Dauer der Maßnahme mitgeteilt.

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