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Belegung der Wohnungen in der Altenwohnanlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2254 Betreff: Belegung der Wohnungen in der Altenwohnanlage Dem Magistrat sind die Belegungskriterien der Altenwohnanlage Im Sauern bekannt. Grundsätzlich werden die öffentlich geförderten Seniorenwohnungen an Menschen über 60 Jahre ohne Erwerbseinkommen vergeben. Personen über 50 Jahre können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie aufgrund einer Behinderung bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Liegenschaft im Sauern weist insgesamt 44 Wohnungen in zwei Häusern auf, die mit 1- und 2-Personenhaushalten belegt werden. Eine 4-Zimmer-Wohnung ist für Familien vorgesehen und wird von jüngeren Personen bewohnt. Eine Recherche im Oktober 2018 hat ergeben, dass außerdem 49 Personen über 60 Jahre, sowie 4 Personen über 50 Jahre in die Wohnungen vermittelt wurden. Zwei Personen haben die oben erwähnte Altersgrenze noch nicht erreicht. Der Magistrat geht davon aus, dass diese zur Untermiete bei den Seniorinnen und Senioren leben (zum Beispiel Verwandte). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3625

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