Belegung der Wohnungen in der Altenwohnanlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST
2254
Betreff: Belegung der
Wohnungen in der Altenwohnanlage Dem Magistrat sind die
Belegungskriterien der Altenwohnanlage Im Sauern bekannt. Grundsätzlich werden
die öffentlich geförderten Seniorenwohnungen an Menschen über 60 Jahre ohne
Erwerbseinkommen vergeben. Personen über 50 Jahre können ebenfalls
berücksichtigt werden, wenn sie aufgrund einer Behinderung bereits eine
Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Liegenschaft im Sauern weist insgesamt 44
Wohnungen in zwei Häusern auf, die mit 1- und 2-Personenhaushalten belegt werden. Eine
4-Zimmer-Wohnung ist für Familien vorgesehen und wird von jüngeren Personen
bewohnt. Eine Recherche im Oktober 2018 hat ergeben, dass außerdem 49 Personen
über 60 Jahre, sowie 4 Personen über 50 Jahre in die Wohnungen vermittelt
wurden. Zwei Personen haben die oben erwähnte Altersgrenze noch nicht erreicht.
Der Magistrat geht davon aus, dass diese zur Untermiete bei den Seniorinnen und
Senioren leben (zum Beispiel Verwandte). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2018, OM 3625