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Ausbau der Buslinie 84 in Niederrad: Regelung des fließenden Verkehrs in der Golfstraße durch Ampeln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Poloplatz in Niederrad ist für Kraftfahrzeuge nur aus östlicher Richtung über die Golfstraße öffentlich erreichbar. Diese Zuwegung ist für einen regelmäßigen Linienbusbetrieb ungeeignet, da sie keine hinreichende Breite für Begegnungsfälle aufweist (vgl. ausführliche Begründung in der Stellungnahme des Magistrats ST 1161 vom 25.05.2021). Ein Linienbusbetrieb über die Golfstraße kann auch nicht durch eine Regelung des fließenden Verkehrs mittels Lichtsignalanlagen ermöglicht werden. Der Abschnitt, in dem sich Busse und entgegenkommende Fahrzeuge nicht begegnen können, erstreckt sich auf ca. 650 m. Die daraus resultierenden Zwischenzeiten belaufen sich auf über 2 Minuten pro Richtung. Zusätzlich mit den Grünzeiten ergeben sich Umlaufzeiten von nahezu 5 Minuten, was gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) nur bei temporären Signalisierungen (Engstellen wegen Baustellen) in Ausnahmefällen zulässig wäre. Bei permanenten Lichtsignalanlagen sind diese Zeitabläufe zu groß und würden von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nur bedingt akzeptiert werden. In Anbetracht dessen kann die Quartierbuslinie 84 nicht zum Poloplatz (und zurück) geführt werden.

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