Beseitigung der Beschädigungen an der Anlegestelle auf der südlichen Mainseite, circa 200 Meter westliche der Friedensbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2252 Betreff: Beseitigung der Beschädigungen an
der Anlegestelle auf der südlichen Mainseite, circa 200 Meter westliche der
Friedensbrücke Vorgang: OM 5005/19 OBR 5 Am Theodor-Stern-Kai kam es im Jahr
2018 durch einen Schiffsanprall zu Schäden an der städtischen Uferbefestigung,
insbesondere an der Ufertreppe bei Main-km 33,8 (rechtes Ufer). Die HFM
Managementgesellschaft für Hafen und Markt (HFM) ist im Auftrag der Stadt
Frankfurt am Main für die Instandhaltung der städtischen Mainuferbefestigungen
zuständig. Zur Durchführung erforderlicher Untersuchungen und mit der Bewertung
des Schadens beauftragte die HFM ein Fachingenieurbüro, das im weiteren
Fortgang auch die Sanierungsplanung umsetzte. Infolge des komplexen Schadensbildes waren vor Beginn
der Sanierungsplanung umfangreiche und aufeinander aufbauende Untersuchungen
des Bauwerks zur Feststellung des Schadensumfangs erforderlich. Untersucht
wurde, ob und inwieweit Spundwand, Verankerung, Kopfbalken und Eindeckung
Schaden genommen hatten. Nach Fertigstellung der Sanierungsplanung,
Ausschreibung, Vergabe und Genehmigung durch die Magistratsvergabekommission
(MVK) wurde zwischenzeitlich der Zuschlag an ein fachlich spezialisiertes
Bauunternehmen erteilt, das die Arbeiten im Wesentlichen von der Wasserseite
aus durchführen wird. Der Beginn der Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende 2019
erfolgen. Die Dauer der Bauarbeiten richtet sich nach den Witterungsbedingungen
und wird bei günstiger Witterung ca. zwei Monate betragen. Die erforderliche Gesamtdauer für die Behebung des
Schadens ergibt sich aus dem Umfang der erforderlichen Schadensuntersuchungen,
den notwendigen Planungsarbeiten, den Ausschreibungsfristen und insbesondere
der derzeitigen hohen Auslastung von Planungsbüros und ausführenden
Gewerken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.08.2019, OM 5005