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Beseitigung der Beschädigungen an der Anlegestelle auf der südlichen Mainseite, circa 200 Meter westliche der Friedensbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2252 Betreff: Beseitigung der Beschädigungen an der Anlegestelle auf der südlichen Mainseite, circa 200 Meter westliche der Friedensbrücke Vorgang: OM 5005/19 OBR 5 Am Theodor-Stern-Kai kam es im Jahr 2018 durch einen Schiffsanprall zu Schäden an der städtischen Uferbefestigung, insbesondere an der Ufertreppe bei Main-km 33,8 (rechtes Ufer). Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt (HFM) ist im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main für die Instandhaltung der städtischen Mainuferbefestigungen zuständig. Zur Durchführung erforderlicher Untersuchungen und mit der Bewertung des Schadens beauftragte die HFM ein Fachingenieurbüro, das im weiteren Fortgang auch die Sanierungsplanung umsetzte. Infolge des komplexen Schadensbildes waren vor Beginn der Sanierungsplanung umfangreiche und aufeinander aufbauende Untersuchungen des Bauwerks zur Feststellung des Schadensumfangs erforderlich. Untersucht wurde, ob und inwieweit Spundwand, Verankerung, Kopfbalken und Eindeckung Schaden genommen hatten. Nach Fertigstellung der Sanierungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Genehmigung durch die Magistratsvergabekommission (MVK) wurde zwischenzeitlich der Zuschlag an ein fachlich spezialisiertes Bauunternehmen erteilt, das die Arbeiten im Wesentlichen von der Wasserseite aus durchführen wird. Der Beginn der Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende 2019 erfolgen. Die Dauer der Bauarbeiten richtet sich nach den Witterungsbedingungen und wird bei günstiger Witterung ca. zwei Monate betragen. Die erforderliche Gesamtdauer für die Behebung des Schadens ergibt sich aus dem Umfang der erforderlichen Schadensuntersuchungen, den notwendigen Planungsarbeiten, den Ausschreibungsfristen und insbesondere der derzeitigen hohen Auslastung von Planungsbüros und ausführenden Gewerken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5005