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Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2251 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Frage 1: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Bei temporären Bauvorhaben - wie den aufgeführten Containeranlagen zur Unterbringung von Geflüchteten - scheiden gebäudebezogene Begrünungsmaßnahmen regelmäßig aus, da für Dach- oder Fassadenbegrünungen innerhalb der begrenzten Nutzungsspanne keine ausreichenden Entwicklungsperspektiven bestehen. Gleiches gilt für Baum- und Strauchneupflanzungen auf der Freifläche, die sich aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung der Standorte als Misch- bzw. Gewerbegebiet nach Beendigung der Zwischennutzung voraussichtlich erhalten ließen. Zur mikroklimatischen Aufwertung der Freiflächen um die temporären Containeranlagen befürwortet das Umweltamt neben technischen Verschattungssystemen die Aufstellung von Kübelpflanzen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Trägern der Flüchtlingsunterkünfte. Hanauer Landstraße 567b / 569 / 569a (Höhe Bahnhof Mainkur) - B2015-1359-3: Temporäre Aufstellung von 3 Containeranlagen für die Unterbringung von Geflüchteten sowie die Errichtung von drei Stellplätze von Februar 2016 bis Januar 2018 (verlängert bis 01.01.2021). - Antragssteller: KEG Konversions-Grundstücksentwicklungs GmbH - Träger Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes No 44c Nr 1 "Bahnhof Mainkur" regeln neben der Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet) auch das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,4. Darüber hinaus können Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ohne Anrechnung auf die GRZ errichtet werden. Das Luftbild aus dem Jahr 2019 lässt eine zusammenhängende Grünfläche im Zentrum des Grundstückes erkennen. Im Zusammenhang mit den genehmigten Anlagen für soziale Zwecke (Asylunterkünfte) ist zu erwähnen, dass es sich nur um befristete Genehmigungen handelt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Grundstücke nach Ablauf der befristeten Genehmigung einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Eine pflegeintensive und dauerhafte Begrünung könnte daher durch ein nachfolgendes Bauvorhaben in Frage gestellt und entfernt werden. Hinweis: Das angesprochene Gelände befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des Pilotprojekts Nachhaltiges Gewerbegebiet. Borsigallee 24c - B-2015-1102-3: Errichtung von zwei Containeranlagen für max. 80 Geflüchtete als Anlage für soziale Zwecke und Lagercontainer befristet bis August 2017 (verlängert bis 31.08.2020) - Antragssteller: KEG - Träger: Deutsches Rotes Kreuz Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes B 677 "Borsigallee/P+R-Anlage" regeln neben der Art der baulichen Nutzung (Gewerbegebiet) auch das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6. Eine Überschreitung bis zur einer GRZ von max. 0,8 wird durch die Bestimmungen des § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Demzufolge sind 20 % der Grundstücksfläche nicht zu überbauen und müssen als Grundstücksfreiflächen dauerhaft begrünt und gepflegt werden. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Grundstücksfreiflächen wurde als Nebenbestimmung der Baugenehmigung aus dem Jahr 2014 für die Errichtung der Containeranlagen formuliert. Das Luftbild aus dem Jahr 2019 lässt einen hohen Anteil an nicht überbauten und begrünten Grundstücksfreiflächen erkennen. Zudem befindet sich entlang der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze ein durchgehender Baumbestand. Zukünftig sollen die Flächen als Baustelleneinfahrt für die Errichtung des Riederwald-Tunnels genutzt werden. Frage 2: Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße)? Die neuen Rechenzentren im Bereich der Friesstraße befinden sich aktuell im Bau. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Begrünung erkennbar, da zunächst die Baustellenarbeiten abgeschlossen und die Baustelleneinrichtung entfernt werden müssen. Erst nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden die im Rahmen der Baugenehmigung festgelegten Begrünungsmaßnahmen (Vorgarten, Freiflächen im rückwärtigen Grundstücksbereich und Fassaden) realisiert. Darüber hinaus gab das Umweltamt in Ergänzung zu dem vom Stadtplanungsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geforderten Maßnahmen noch weitere Empfehlungen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ab. Im Bereich Friesstraße umfasste dies konkrete mikroklimatisch wirksame Maßnahmen für Gebäude und Freiflächen (u. a. Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, Regenwasserrückhalt in Mulden). Allerdings handelt es sich dabei mangels rechtlicher Grundlage lediglich um Empfehlungen, über deren Umsetzung letztlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der Rechenzentren entscheiden. Frage 3: Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim-Nord, im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" auferlegt? Werden die Bebauungsplanfestsetzungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Der Bebauungsplan B 849 "Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße" setzt eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 und nicht überbaubare Grundstücksflächen für den Teilbereich Fechenheim-Nord fest. Demzufolge sind 20 % der Grundstücksflächen nicht überbaubar und müssen gärtnerisch begrünt werden. Weiterhin setzt er fest, dass Dachflächen von Büro-, Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden bis zu 10° Dachneigung extensiv zu begrünen sind. Der Teilbereich Seckbach wird planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Das Stadtplanungsamt hat bei Neubau- und Ergänzungsbauvorhaben den für Gewerbe- und Industriegebiete typischen Freiflächenanteil von 20 % und entsprechende Begrünungsmaßnahmen gefordert. Darüber hinaus wurden bei allen Neubauvorhaben umfangreiche Fassaden- oder Dachbegrünungsmaßnahmen gefordert. Bei Bestandsgebäuden wurde eine Fassaden- bzw. Dachbegrünung in Abhängigkeit von der technischen Machbarkeit (z. B. Statik) gefordert. Die Bauherren haben die geforderten Maßnahmen in den Bauantragsunterlagen nachzuweisen und werden diese bei der Realisierung der Bauvorhaben umsetzen. Die Baukontrolleure der Bauaufsicht prüfen regelmäßig die korrekte Ausführung von Baugenehmigungen. Im Falle von Bestandsflächen und -nutzungen kann ausschließlich auf die Freiwilligkeit der Eigentümer und Nutzer gesetzt werden. Um diese zu aktivieren wurden im Rahmen des Pilotprojekts unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen: - Am 18.01.2017 fand eine Begehung von drei Firmenarealen im Nachhaltigen-Gewerbegebiet statt. Im Rahmen des Förderprojekts "Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel" informiert und berät u.a. der Global Nature Fund über die Herstellung von Naturnahen Firmenarealen. - Weiterhin wurde und wird auf Veranstaltungen (Unternehmer-Werkstätten und Informationsveranstaltungen, Strategieteam-Sitzungen) und der Homepage (http://frankfurter-osten.de/services/foerderangebote/) das Thema "Grundstücks- und Gebäudebegrünung" platziert und in diesem Zusammenhang immer wieder auf die bestehenden Beratungsangebote und Förderprogramme hingewiesen. Die Carl Friederichs GmbH in der Schlitzer Straße hat bereits Begrünungsmaßnahmen mit Unterstützung durch das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf - 50"% Klimabonus" umgesetzt. - Darüber hinaus werden Unternehmen im Rahmen der Beratungsaktivtäten zu den Themen "Energieeffizienz" und "Ausbau der Photovoltaiknutzung" vom Energiereferat angesprochen. Bei der Durchführung der betriebsbezogen Vor-Ort-Beratungen wird versucht, auch immer das Thema "Grundstücks- und Gebäudebegrünung" zu thematisieren. Bei Bedarf und auf Wunsch wird das Umweltamt dann für eine erweiterte Beratung zu diesem Thema hinzugezogen. - Die Gründung der Standortinitiative FFN e. V. (FrankFurter Osten Nachhaltig) bewirkt zudem einen engeren Zusammenschluss der ansässigen Unternehmen und ermöglicht die stärkeren Austausch. So kann die Inanspruchnahme von Beratungs- und Fördermöglichkeiten, sowie deren Umsetzung gesteigert werden. Konkrete Zahlen werden im Rahmen der Projektevaluation Ende 2020 vorgelegt werden können. Die Steigerung des Begrünungsanteils ist auf privaten Grundstücken im Industrie- und Gewerbegebiet aufgrund des hohen Versiegelungsgrades angestrebt. Jedoch dürfen dadurch bestehende Arbeitsabläufe und Prozesse nicht behindert werden. Hier gilt es mit Augenmaß vorzugehen. Auf den öffentlichen Flächen werden bisher keine Maßnahmen durchgeführt, da zuvor eine Straßenneugestaltung im Rahmen des Industriestraßenprogramms der Stadt Frankfurt angegangen werden muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1375

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