Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2251 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in
Gewerbegebieten Frage 1: Warum wird auf den Geländen der Container -
Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so
wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Bei temporären Bauvorhaben - wie den aufgeführten
Containeranlagen zur Unterbringung von Geflüchteten - scheiden gebäudebezogene
Begrünungsmaßnahmen regelmäßig aus, da für Dach- oder Fassadenbegrünungen
innerhalb der begrenzten Nutzungsspanne keine ausreichenden
Entwicklungsperspektiven bestehen. Gleiches gilt für Baum- und
Strauchneupflanzungen auf der Freifläche, die sich aufgrund der
planungsrechtlichen Ausweisung der Standorte als Misch- bzw. Gewerbegebiet nach
Beendigung der Zwischennutzung voraussichtlich erhalten ließen. Zur mikroklimatischen Aufwertung der
Freiflächen um die temporären Containeranlagen befürwortet das Umweltamt neben
technischen Verschattungssystemen die Aufstellung von Kübelpflanzen. Die
Zuständigkeit hierfür liegt bei den Trägern der Flüchtlingsunterkünfte. Hanauer Landstraße 567b / 569 / 569a (Höhe
Bahnhof Mainkur) -
B2015-1359-3: Temporäre Aufstellung von 3 Containeranlagen für die
Unterbringung von Geflüchteten sowie die Errichtung von drei Stellplätze von
Februar 2016 bis Januar 2018 (verlängert bis 01.01.2021). - Antragssteller: KEG
Konversions-Grundstücksentwicklungs GmbH - Träger Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
No 44c Nr 1 "Bahnhof Mainkur" regeln neben der Art der baulichen Nutzung
(Mischgebiet) auch das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,4. Darüber
hinaus können Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ohne Anrechnung auf die GRZ
errichtet werden. Das Luftbild aus dem Jahr 2019 lässt eine zusammenhängende
Grünfläche im Zentrum des Grundstückes erkennen. Im Zusammenhang mit den genehmigten Anlagen für
soziale Zwecke (Asylunterkünfte) ist zu erwähnen, dass es sich nur um
befristete Genehmigungen handelt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die
jeweiligen Grundstücke nach Ablauf der befristeten Genehmigung einer
anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Eine pflegeintensive und dauerhafte
Begrünung könnte daher durch ein nachfolgendes Bauvorhaben in Frage gestellt
und entfernt werden. Hinweis: Das angesprochene Gelände befindet sich
außerhalb des Geltungsbereichs des Pilotprojekts Nachhaltiges Gewerbegebiet.
Borsigallee 24c - B-2015-1102-3: Errichtung von zwei Containeranlagen
für max. 80 Geflüchtete als Anlage für soziale Zwecke und Lagercontainer
befristet bis August 2017 (verlängert bis 31.08.2020) - Antragssteller: KEG - Träger: Deutsches Rotes
Kreuz Die Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes B 677 "Borsigallee/P+R-Anlage" regeln neben der Art der
baulichen Nutzung (Gewerbegebiet) auch das Maß der baulichen Nutzung mit einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6. Eine Überschreitung bis zur einer GRZ von max.
0,8 wird durch die Bestimmungen des § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
geregelt. Demzufolge sind 20 % der Grundstücksfläche nicht zu überbauen und
müssen als Grundstücksfreiflächen dauerhaft begrünt und gepflegt werden. Die
Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der
Grundstücksfreiflächen wurde als Nebenbestimmung der Baugenehmigung aus dem
Jahr 2014 für die Errichtung der Containeranlagen formuliert. Das Luftbild aus
dem Jahr 2019 lässt einen hohen Anteil an nicht überbauten und begrünten
Grundstücksfreiflächen erkennen. Zudem befindet sich entlang der nördlichen und
südlichen Grundstücksgrenze ein durchgehender Baumbestand. Zukünftig sollen die Flächen als Baustelleneinfahrt
für die Errichtung des Riederwald-Tunnels genutzt werden. Frage 2: Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung
auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher
Gewerbegebiet (Friesstraße)? Die neuen Rechenzentren im Bereich der Friesstraße
befinden sich aktuell im Bau. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Begrünung
erkennbar, da zunächst die Baustellenarbeiten abgeschlossen und die
Baustelleneinrichtung entfernt werden müssen. Erst nach Fertigstellung der
Baumaßnahmen werden die im Rahmen der Baugenehmigung festgelegten
Begrünungsmaßnahmen (Vorgarten, Freiflächen im rückwärtigen Grundstücksbereich
und Fassaden) realisiert. Darüber hinaus gab das Umweltamt in Ergänzung zu dem
vom Stadtplanungsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geforderten
Maßnahmen noch weitere Empfehlungen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ab.
Im Bereich Friesstraße umfasste dies konkrete mikroklimatisch wirksame
Maßnahmen für Gebäude und Freiflächen (u. a. Fassadenbegrünung,
Baumpflanzungen, Regenwasserrückhalt in Mulden). Allerdings handelt es sich
dabei mangels rechtlicher Grundlage lediglich um Empfehlungen, über deren
Umsetzung letztlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der Rechenzentren
entscheiden. Frage 3: Welche Begrünung wurde bei
der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten
Seckbach und Fechenheim-Nord, im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer
Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres "Nachhaltiges Gewerbegebiet
Fechenheim-Nord/Seckbach" auferlegt? Werden die Bebauungsplanfestsetzungen oder sonstige
Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die
Einhaltung dieser Vorgaben? Der Bebauungsplan B 849 "Industriegebiete südlich und
nördlich der Wächtersbacher Straße" setzt eine maximal zulässige
Grundflächenzahl von 0,8 und nicht überbaubare Grundstücksflächen für den
Teilbereich Fechenheim-Nord fest. Demzufolge sind 20 % der Grundstücksflächen
nicht überbaubar und müssen gärtnerisch begrünt werden. Weiterhin setzt er
fest, dass Dachflächen von Büro-, Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden bis zu 10°
Dachneigung extensiv zu begrünen sind. Der Teilbereich Seckbach wird
planungsrechtlich nach § 34 BauGB beurteilt. Das Stadtplanungsamt hat bei
Neubau- und Ergänzungsbauvorhaben den für Gewerbe- und Industriegebiete
typischen Freiflächenanteil von 20 % und entsprechende Begrünungsmaßnahmen
gefordert. Darüber hinaus wurden bei allen Neubauvorhaben umfangreiche
Fassaden- oder Dachbegrünungsmaßnahmen gefordert. Bei Bestandsgebäuden wurde
eine Fassaden- bzw. Dachbegrünung in Abhängigkeit von der technischen
Machbarkeit (z. B. Statik) gefordert. Die Bauherren haben die geforderten Maßnahmen in den
Bauantragsunterlagen nachzuweisen und werden diese bei der Realisierung der
Bauvorhaben umsetzen. Die Baukontrolleure der Bauaufsicht prüfen regelmäßig die
korrekte Ausführung von Baugenehmigungen. Im Falle von Bestandsflächen und -nutzungen kann
ausschließlich auf die Freiwilligkeit der Eigentümer und Nutzer gesetzt werden.
Um diese zu aktivieren wurden im Rahmen des Pilotprojekts unter anderem
folgende Maßnahmen ergriffen: - Am 18.01.2017 fand eine Begehung von drei
Firmenarealen im Nachhaltigen-Gewerbegebiet statt. Im Rahmen des Förderprojekts
"Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel" informiert und berät u.a. der
Global Nature Fund über die Herstellung von Naturnahen Firmenarealen. - Weiterhin wurde und wird auf Veranstaltungen
(Unternehmer-Werkstätten und Informationsveranstaltungen,
Strategieteam-Sitzungen) und der Homepage
(http://frankfurter-osten.de/services/foerderangebote/) das Thema "Grundstücks-
und Gebäudebegrünung" platziert und in diesem Zusammenhang immer wieder auf die
bestehenden Beratungsangebote und Förderprogramme hingewiesen. Die Carl Friederichs GmbH in der
Schlitzer Straße hat bereits Begrünungsmaßnahmen mit Unterstützung durch das
Förderprogramm "Frankfurt frischt auf - 50"% Klimabonus" umgesetzt. - Darüber hinaus werden Unternehmen im Rahmen der
Beratungsaktivtäten zu den Themen "Energieeffizienz" und "Ausbau der
Photovoltaiknutzung" vom Energiereferat angesprochen. Bei der Durchführung der
betriebsbezogen Vor-Ort-Beratungen wird versucht, auch immer das Thema
"Grundstücks- und Gebäudebegrünung" zu thematisieren. Bei Bedarf und auf Wunsch
wird das Umweltamt dann für eine erweiterte Beratung zu diesem Thema
hinzugezogen. - Die Gründung der Standortinitiative
FFN e. V. (FrankFurter Osten Nachhaltig) bewirkt zudem einen engeren
Zusammenschluss der ansässigen Unternehmen und ermöglicht die stärkeren
Austausch. So kann die Inanspruchnahme von Beratungs- und Fördermöglichkeiten,
sowie deren Umsetzung gesteigert werden. Konkrete Zahlen werden im Rahmen der
Projektevaluation Ende 2020 vorgelegt werden können. Die Steigerung des Begrünungsanteils ist auf privaten
Grundstücken im Industrie- und Gewerbegebiet aufgrund des hohen
Versiegelungsgrades angestrebt. Jedoch dürfen dadurch bestehende Arbeitsabläufe
und Prozesse nicht behindert werden. Hier gilt es mit Augenmaß vorzugehen.
Auf den öffentlichen Flächen werden bisher keine
Maßnahmen durchgeführt, da zuvor eine Straßenneugestaltung im Rahmen des
Industriestraßenprogramms der Stadt Frankfurt angegangen werden muss. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.08.2019, V
1375