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Neue Grundschule in der Schloßstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2246 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße 1. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die DIPF-Verwaltung das Gebäude ab Mitte November 2018 komplett geräumt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist/war das Gebäude jedoch voll für den Betrieb des DIPF genutzt. Ursprünglich war ein Auszug zu April 2018 geplant - dieser Auszug hat sich jedoch mehrmals verzögert. Das Gebäude wird voraussichtlich im Dezember 2018 an die Stadt Frankfurt am Main zurückgegeben. 2. Der Projektname lautet "Grundschule Bockenheim". Seit Beginn 2018 wurde durch das Planungsteam aus internen und externen Planern ein Vorentwurf erstellt. Dieser Vorentwurf wurde dem zuständigen Fachamt am 30.08.2018 vorgestellt und liegt dort zur Prüfung vor. Der Vorentwurf sieht vor, das Gebäude in eine dreizügige Grundschule umzunutzen bzw. umzubauen. - Gebäudekubatur bleibt erhalten - wenige Eingriffe vorgesehen - keine zusätzlichen Anbauten - Keller Hauptgebäude: Umkleideräume und Fachraum (Experimente), Abdichtung Keller erforderlich - Hauptgebäude: Nutzung Erdgeschoss: Verwaltung Schule, Mehrzweckraum, Vorlauf-kurs, Speisesaal und Mischküche - Aula: Nutzung als Gymnastikraum - für eine klassische Sporthalle ist die Größe nicht ausreichend - Hauptgebäude 1. OG: Betreuungsräume für Nachmittagsbetreuung, Fachräume für Kunst, Musik, EDV und Vorklasse - Hauptgebäude 2. und 3. OG: Klassenzimmer, "Clusterbereich", Gruppenräume, Garderobenräume, Jahrgangsteams 3. Auf dem Grundstück befindet sich ein vom DRK genutztes Gebäude. Dieses Gebäude bleibt vorerst bestehen und wird nicht abgebrochen - das DRK hat die Zustimmung zur Auflösung des Mietvertrages verweigert. Auch unter der Voraussetzung, dass man das DRK-Gebäude abbrechen würde, wären die Platzverhältnisse sehr beengt, wenn eine Einfeldsporthalle auf dem Grundstück platziert werden würde. Es wurde daher im Vorfeld der Planungen bereits entschieden, keine Sporthalle zu bauen. Im aktuellen Vorentwurf ist vorgesehen, dass die Grundschule Bockenheim einen großen Gymnastikraum mit ca. 165 m2 in dem vorhandenen Aula-Gebäude an der Kaufunger Straße erhalten soll. 4. Der zeitliche Ablauf könnte wie folgt aussehen: Oktober 2018: Anmeldung Haushaltsmittel bis Februar 2019: Vergabeverordnung (VgV)-Verfahren für Planungsleistungen bis Mai 2019: Abgabe Bau- und Finanzierungsvorlage erforderliche Prüfung, Projektbeschluss Mai 2020: Baubeginn Juli 2021: Inbetriebnahme - abhängig vom Projektverlauf ggf. Inbetriebnahme erst 2022 5. Die Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden. 6. Grundsätzlich ist vorgesehen, den Schulhof, wie vom Ortsbeirat gewünscht, auf der rückwärtigen Gebäudeseite anzuordnen. Es ist jedoch möglich, dass im Grünbereich zur Schloßstraße hin auch einige Bereiche neu definiert werden und als "grünes Klassenzimmer" oder Ähnliches genutzt werden. Die vorhandenen Bäume werden zum großen Teil erhalten. Einige weniger schützenswerte Kleingehölze werden im Zuge der Baumaßnahmen entfernt. Die Planung für die Freianlagen ist noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2018, V 978

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