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Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt durch den Magistrat unter Mitwirkung der Landespolizei und der Unfallkommission. Maßgeblich für die einzelnen Standorte sind die objektiven Unfallzahlen der Landespolizei, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten absolute Priorität hat. Eine solche Priorisierung ist auch notwendig, da weder mehrere Kontrollanlagen zeitgleich realisiert werden können, noch das Budget für alle Anlagen und deren Betreuung ausreicht, wo dies als förderlich erachtet wird. Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt daher an Örtlichkeiten mit geschwindigkeits- bzw. rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten. An der Gießener Straße / Ecke Ronneburgstraße liegt keine geschwindigkeits-/ rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle vor, sodass die Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage nicht vorgesehen ist. Mobile Geschwindigkeitskontrollen finden auf der Ronneburgstraße, insbesondere zur Schulwegsicherung, statt. Auch die Gießener Straße befindet sich im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Hier lag die Übertretungsquote zuletzt bei 1,6 % und damit im unauffälligen Bereich. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

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