Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Weihnachtsbeleuchtung - in der stadtweit einheitlichen Form - muss an der dem Gehweg zugewandten Seite des Leuchtenmastes angebracht werden. Auf der gegenüberliegenden Seite würde sie unterhalb des Leuchtenkopfes Schatten werfen. Da die Gehwege an der Wilhelmshöher Straße relativ schmal sind, ist es nötig, die Leuchtmasten an den Grundstücksgrenzen beziehungsweise knapp vor den Fassaden aufzustellen. Somit ist es nicht möglich, dort Weihnachtsbeleuchtung anzubringen.

Verknüpfte Vorlagen