Verkehrsschild "Achtung Kinder" Ecke Gelastraße / Flinschstraße aufstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2243 Betreff: Verkehrsschild "Achtung Kinder"
Ecke Gelastraße / Flinschstraße aufstellen Gemäß
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Verkehrszeichen
(VZ) 136 StVO darf dieses nur an solchen Stellen angeordnet werden, bei denen
Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen.
Die Schulwege der Friedrich-Ebert-Schule sowie der
Zentgrafenschule verlaufen auf der nördlichen Gehwegseite der Gelastraße und in
dem hier betroffenen Bereich weiter in den Weg "In den Teichen". Die Fahrbahn
muss hierzu nicht betreten werden. Im Gegensatz zu den Bereichen vor Schulen und
anderweitigen stark von Kindern frequentierten Einrichtungen (wo das VZ 136
StVO auch regelmäßig angeordnet wird) ist an der Ecke Gelastraße /
Flinschstraße nicht davon auszugehen, dass Kinder häufig auf die Fahrbahn
laufen. Die Anordnung des VZ 136 StVO ist an diesem Standort daher
unzulässig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.09.2019, OM 5109