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Verkehrsschild "Achtung Kinder" Ecke Gelastraße / Flinschstraße aufstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2243 Betreff: Verkehrsschild "Achtung Kinder" Ecke Gelastraße / Flinschstraße aufstellen Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Verkehrszeichen (VZ) 136 StVO darf dieses nur an solchen Stellen angeordnet werden, bei denen Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen. Die Schulwege der Friedrich-Ebert-Schule sowie der Zentgrafenschule verlaufen auf der nördlichen Gehwegseite der Gelastraße und in dem hier betroffenen Bereich weiter in den Weg "In den Teichen". Die Fahrbahn muss hierzu nicht betreten werden. Im Gegensatz zu den Bereichen vor Schulen und anderweitigen stark von Kindern frequentierten Einrichtungen (wo das VZ 136 StVO auch regelmäßig angeordnet wird) ist an der Ecke Gelastraße / Flinschstraße nicht davon auszugehen, dass Kinder häufig auf die Fahrbahn laufen. Die Anordnung des VZ 136 StVO ist an diesem Standort daher unzulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5109

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