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Aufzug im Wiesenhüttenstift

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Jugend- und Sozialamt hat die aktuelle Situation sorgfältig geprüft. Da keine weiteren Hintergrundinformationen vorlagen, wurde ein Fragenkatalog entwickelt um die Situation im Betreuten Wohnen in der Gundelandstraße 8 (Neubau) einschätzen zu können. Folgende Fragen wurden der Einrichtungsleitung gestellt:

  1. Gab es kürzlich Störungen und Ausfälle des Aufzugs? 2.1 Wenn ja, wie lange dauerte die Reparatur? Wie lange dauert eine Revision oder Wartung? 2.2 Wurde ein barrierefreier Zugang geschaffen? Gibt es alternative Zugänge für die Bewohner:innen?
  2. Gab es Beschwerden der Bewohner:innen im betreuten Wohnen?
  3. Wie ist die Situation vor Ort? Ist das Erfordernis für einen zweiten Aufzug vorhanden? Die Einrichtungsleitung / Direktorin hat alle Fragen plausibel beantwortet. Die Antworten haben wir nachstehend zusammengefasst
  4. Gab es kürzlich Störungen und Ausfälle des Aufzuges? In 2024 konnten bislang insgesamt 3 Störungen verzeichnet werden. Die letzte Störung trat am 07.10.2024 um ca. 16:54 Uhr auf. 2.1 Wenn ja, wie lange dauerte die Reparatur? Wie lange dauert eine Revision oder Wartung? Die Störungen im Jahr 2024 wurden innerhalb von 1-3 Stunden behoben. Die Reparaturarbeiten der letzten Störung vom 07.10.2024 nahmen ca. 1 1/2 Stunden in Anspruch. Grundsätzlich benötigt die Aufzugsfirma für reguläre Wartungen/ Revisionen eine halbe bis eine Stunde. Diese Zeitspanne kann bei festgestellten Unregelmäßigkeiten während der Prüfung variieren. In der Regel werden die Wartungstermine morgens, um ca. 07:00/07:15 Uhr, vereinbart. Die Bewohner:innen werden rechtzeitig über die anstehenden Wartungsarbeiten informiert. Bei plötzlich auftretenden Störungen reagiert die Aufzugsfirma zeitnah nach Erhalt der Meldung. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass der Aufzug während der regulären Wartungsarbeiten innerhalb kürzester Zeit wieder in Betrieb genommen werden kann, sollte sich ein Notfall ereignen. Zudem besteht eine 24/7 Stunden Bereitschaft der Aufzugsfirma zur Befreiung von festsitzenden Personen in defekten Fahrstühlen. Man versicherte, dass die Aufzugsfirma verpflichtet ist, in solchen Fällen sofort und zu jeder Zeit zu handeln. 2.2 Wurde ein barrierefreier Zugang geschaffen? Gibt es alternative Zugänge für die Bewohner:innen? Ein barrierefreier Zugang ist nur im Erdgeschoss gegeben. Die Mieter:innen im 1. bis
  5. Obergeschoss haben die Möglichkeit über das Treppenhaus den Ausgang zu erreichen. An diesem Punkt wurde angemerkt, dass das Personal vor Ort während der kurzfristigen Außerbetriebnahme des Aufzuges aufgrund der Wartungsarbeiten den Bewohner:innen des Betreuten Wohnens bei Bedarf gerne unterstützend zur Seite steht (z.B. Lieferung des Mittagessens von der Cafeteria zur Wohnung). Zudem helfen sich die Bewohner:innen des Betreuten Wohnens in solchen Situationen zusätzlich untereinander
  6. Gab es Beschwerden der Bewohner:innen im betreuten Wohnen? Neben dem neuen Betreuten Wohnen in der Gundelandstraße 8, besitzt das Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift seit 2006 betreute Wohnungen im Gravensteiner-Platz 1, die ebenfalls nur mit einem Aufzug ausgestattet sind. Bislang gab es in dieser Angelegenheit keine Beschwerden seitens der Bewohner:innen. Ebenso können etwaige Anliegen oder Beschwerden in den regelmäßigen Sitzungen des Betreuten Wohnens kommunizieren werden. Das Fehlen eines zweiten Aufzuges wurde bisher nicht bemängelt.
  7. Wie ist die Situation vor Ort? Ist das Erfordernis für einen zweiten Aufzug vorhanden? Die Situation vor Ort wird von der Einrichtungsleitung als optimal erachtet. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Neubau in der Gundelandstraße 8 nach dem DIN-Standard für das Betreute Wohnen errichtet wurde, gemäß dessen ein zweiter Aufzug nicht vorhanden sein muss. Die baulichen Gegebenheiten lassen es darüber hinaus nicht zu, einen zusätzlichen Aufzug nachträglich im bzw. an dem Gebäude zu installieren. Den Bewohner:innen sind beim Einzug die räumlichen Verhältnisse und damit auch das Vorhandensein von lediglich einem Aufzug bekannt. Es ist der Einrichtungsleitung wichtig zu betonen, dass es sich im vorliegenden Fall um ein Betreutes Wohnen und nicht um ein Altenpflegeheim oder eine Seniorenresidenz handelt. Das Betreute Wohnen unterscheidet sich vom Grundsatz her nicht von einer regulären Mietwohnung. Ein gewisser Grad an Selbstständigkeit bzw. Mobilität wird daher bei den Bewohner:innen vorausgesetzt. Das Jugend- und Sozialamt kann aufgrund der aktuell geschilderten Situation vor Ort, keinen Bedarf für einen zweiten Aufzug im bzw. am Neubau des Betreuten Wohnen des Wiesenhüttenstiftes in der Gundelandstraße 8 erkennen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Es lässt sich ableiten, dass die Einrichtungsleitung selbst, als auch die Mitarbeitenden des Wiesenhüttenstiftes, Sorge dafür tragen, alle möglichen Problemlagen von den Bewohner:innen abzuwenden.

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