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Streuobstwiesen schützen - Aufstellung von Informationstafeln am Berger Weg (Seckbach)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Seitens des Magistrats kann die Anregung leider nicht uneingeschränkt befürwortet werden. Zum einen liegen aktuell keine Ressourcen vor, entsprechende Schilder zu entwerfen, grafisch zu gestalten und herstellen zu lassen. Zum anderen sind die Flächen nördlich des Berger Wegs Bestandteil der Zone II des Landschaftsschutzgebietes (LSG) - "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Zum Schutze ihrer Eigenart und Schönheit sowie ihrer Bedeutung für die Naherholung sollte die freie Landschaft hier mit möglichst wenigen Elementen ausgestattet werden, die innerhalb des städtischen Raums üblich sind. Dazu gehören auch Beschilderungen, die nach der LSG-Verordnung in Zone II nur mit Genehmigung durch die Naturschutzbehörde zulässig sind. Außerdem zeigen Erfahrungen an Orten, an denen vergleichbare Beschilderungen vorhanden sind - zum Beispiel am renaturierten Höchster Wehr oder am neuen Nebenarm des Fechenheimer Mainbogens - dass zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger sich von solchen Hinweisen in ihrem Verhalten nicht stören lassen. Nach Auffassung des Magistrats können umweltschädliche Verhaltensweisen grundsätzlich nur mit verstärkter Kontrolle durch die Ordnungsbehörden, mit klaren Regelungen (zum Beispiel Hundeanleinpflicht) und deren ordnungspolizeilicher Durchsetzung (Stichwort Feldschutz) reguliert werden.

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