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E-Roller-Regeln für alle präsent machen und Spielplätze schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat erarbeitet derzeit eine Sondernutzungserlaubnis und einen Auflagenkatalog für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Damit soll zukünftig das "wilde Abstellen" der Roller verhindert und gefährlichen Situationen vorgebeugt werden. Es ist vorgesehen, bestimmte Bereiche des öffentlichen Raums für das Befahren und Abstellen der E-Scooter auszuschließen. Hier gilt es, verschiedene Interessen zu berücksichtigen, um eine nachhaltige und vernünftige Lösung zu finden. Laut aktueller Grünanlagensatzung ist die Benutzung von Kraftfahrzeugen, zu denen E-Roller zählen, in Grünanlagen und somit auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen verboten. Ein Großteil der Frankfurter Kinderspielplätze ist bereits mit Schildern ausgestattet, auf denen sich der Verweis "Hier gilt die Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main" sowie ein QR-Code mit einem Link zur Satzung befindet. Von zusätzlichen Verbots-Piktogrammen sieht der Magistrat daher ab und möchte ergänzend auch darauf hinweisen, dass der Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrs-Ordnung solche Schilder nicht vorsieht. Sollten im Ortsbezirk Kinderspielplätze noch keine hier erwähnte Beschilderung zur Satzung vorweisen, bittet der Magistrat darum, dies dem Grünflächenamt zu melden, damit diese Spielplätze ebenfalls entsprechend ausgestattet werden können.

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