Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST
2238
Betreff: Verpachtung
Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor
unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat steht derzeit in
engen Abstimmungen zum zukünftigen Umgang mit den bestehenden
Grundstückspachtverträgen mit der Fa. Radeberger als Eigentümerin zahlreicher
Trinkhallen in Frankfurt am Main. Im Hinblick auf die zwischenzeitlich offenkundig
gewordene Frage, ob und in welchem Maß eine Erhöhung der Pachten für die
einzelnen Pächter der Radeberger gegenüber den Trinkhallenpächtern möglich und
angemessen ist, wird von der Stadt Frankfurt am Main und der Fa. Radeberger
vorläufig auf eine Weitergabe des Erhöhungsverlangens an die Trinkhallenpächter
verzichtet. Schon jetzt kann Seitens des Magistrats versichert werden, dass im
Rahmen der Klärung mit Radeberger und unabhängig vom zukünftigen Umgang mit den
bestehenden Pacht- und Eigentumsverhältnissen alle Pachtverträge nochmals
geprüft werden und auf im Einzelfall unangemessene Erhöhungen der Pachten
verzichtet wird.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507