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Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2238 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat steht derzeit in engen Abstimmungen zum zukünftigen Umgang mit den bestehenden Grundstückspachtverträgen mit der Fa. Radeberger als Eigentümerin zahlreicher Trinkhallen in Frankfurt am Main. Im Hinblick auf die zwischenzeitlich offenkundig gewordene Frage, ob und in welchem Maß eine Erhöhung der Pachten für die einzelnen Pächter der Radeberger gegenüber den Trinkhallenpächtern möglich und angemessen ist, wird von der Stadt Frankfurt am Main und der Fa. Radeberger vorläufig auf eine Weitergabe des Erhöhungsverlangens an die Trinkhallenpächter verzichtet. Schon jetzt kann Seitens des Magistrats versichert werden, dass im Rahmen der Klärung mit Radeberger und unabhängig vom zukünftigen Umgang mit den bestehenden Pacht- und Eigentumsverhältnissen alle Pachtverträge nochmals geprüft werden und auf im Einzelfall unangemessene Erhöhungen der Pachten verzichtet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507