Gustavsburgstraße vollständig für Anwohnende und Jugendliche nutzbar machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der aktuelle Standort der Schranken wurde im Jahr 2004 bei der Einziehung der Gustavsburgstraße festgelegt. Nur so ließen sich seinerzeit die Anfahrbarkeit des alten Gebäudes Mainzer Landstraße 395 gewährleisten. Seit der Errichtung des Neubaus existieren keine Ein- und Ausfahrten mehr auf die Gustavsburgstraße, so dass das Versetzen der Schranken in Richtung Mainzer Landstraße und Rebstöcker Straße möglich ist. Planungen zu einer Umgestaltung des Straßenabschnitts verfolgt der Magistrat gegenwärtig nicht und kann Sie auf Grund anderer Prioritäten und im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung auch nicht in Aussicht stellen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Schranken versetzt werden. Mit der Ausführung ist im
- Quartal 2022 zu rechnen.