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Wiederherstellung der Begehbarkeit des sogenannten Aldi-Wegs zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der in der Anregung des Ortsbeirats 11 angesprochenen Wegeverbindung, dem sogenannten "Aldi-Weg", handelt es sich derzeit noch nicht um eine öffentliche Wegeverbindung. Der Magistrat beabsichtigt die Herstellung eines Grünzugs zwischen den Gewerbeflächen an der Ferdinand-Porsche-Straße im Westen und der Ortslage Fechenheim im Osten. Die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung wurde mit dem am 8. August 2017 in Kraft getretenen Bebauungsplan B 873 geschaffen, der zukünftig im Bereich des sogenannten "Aldi-Wegs" eine öffentlich gewidmete Wegeverbindung vorsieht, da eine solche zwischen Fechenheim und den südlich liegenden Verbrauchermärkten sinnvoll und wünschenswert ist. Die Planungen für die Umsetzung des im Bebauungsplan vorgesehenen Grünzugs laufen aktuell, der Baubeginn ist noch nicht absehbar. Bis zur Herstellung der Grünanlage ist die derzeit bereits genutzte Wegeverbindung nicht als offizieller Weg zu betrachten, da seitens der Stadt Frankfurt am Main weder die Unterhaltung noch der Winterdienst sichergestellt wird. Der Magistrat prüft, ob der Weg im Vorgriff auf die zukünftige Grünfläche hergestellt werden kann.