Schadstoffmessung Speicherstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST
2230
Betreff: Schadstoffmessung
Speicherstraße Die Beurteilung der Luftqualität
erfolgt anhand konkreter Luftschadstoffe wie zum Beispiel Stickoxid oder
Feinstaub. Im Stadtgebiet von Frankfurt am Main wird die Luftqualität
kontinuierlich durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und
Geologie (HLNUG) gemessen. Der Grenzwert für Feinstaub wird in Frankfurt seit
2012 flächendeckend eingehalten. Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid
treten nur direkt an vielbefahrenen Straßen mit ungünstigem Straßenprofil auf,
was auf die Speicherstraße nicht zutrifft. Da die Messung von Luftschadstoffen sehr aufwendig
und teuer ist, kann nicht an allen Stellen des Stadtgebietes gemessen werden.
Wenn gemessen wird, dann macht dies nur Sinn, wenn über lange Zeiträume von
mehreren Jahren gemessen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat keine
Messung der Luftqualität in der Speicherstraße veranlassen. Die Belastungssituation an den
Frankfurter Messstationen kann über die Internetseite des HLNUG tagesaktuell
eingesehen werden (https://www.hlnug.de/messwerte/luft.html). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3708