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Schadstoffmessung Speicherstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2230 Betreff: Schadstoffmessung Speicherstraße Die Beurteilung der Luftqualität erfolgt anhand konkreter Luftschadstoffe wie zum Beispiel Stickoxid oder Feinstaub. Im Stadtgebiet von Frankfurt am Main wird die Luftqualität kontinuierlich durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gemessen. Der Grenzwert für Feinstaub wird in Frankfurt seit 2012 flächendeckend eingehalten. Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid treten nur direkt an vielbefahrenen Straßen mit ungünstigem Straßenprofil auf, was auf die Speicherstraße nicht zutrifft. Da die Messung von Luftschadstoffen sehr aufwendig und teuer ist, kann nicht an allen Stellen des Stadtgebietes gemessen werden. Wenn gemessen wird, dann macht dies nur Sinn, wenn über lange Zeiträume von mehreren Jahren gemessen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat keine Messung der Luftqualität in der Speicherstraße veranlassen. Die Belastungssituation an den Frankfurter Messstationen kann über die Internetseite des HLNUG tagesaktuell eingesehen werden (https://www.hlnug.de/messwerte/luft.html). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3708

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