Fußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Hahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Gegen die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der angesprochenen Örtlichkeit bestehen grundsätzlich keine verkehrlichen Bedenken. Für ein Provisorium sind umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig. Neben der Absenkung von Bordsteinen in den Furtbereichen ist hier vor allem eine sichere Querung des Gleisbereichs zu nennen. Eine für den Betrieb notwendige Verkabelung müsste aufwendig über die Oberleitung der Straßenbahntrasse geführt werden. Des Weiteren müssen provisorische Lichtsignalanlagen täglich überprüft werden. Letztendlich käme der Bau und Betrieb einer solchen provisorischen Anlage kostentechnisch einem Neubau gleich. Aufgrund dessen kann der Anregung nicht entsprochen werden.