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Der Taubendreck muss weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Unterführung in der Glashüttener Straße befindet sich größtenteils in der Baulast der Deutsche Bahn AG. Dort kann der Magistrat nicht tätig werden. Das kleinere, städtische Bauwerk ist gegen Vogeleinflug gesichert. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH reinigt den genannten Straßenbereich (Glashüttener Straße), entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse I, einmal wöchentlich, d.h. in der Regel immer donnerstags. Im Rahmen der Satzungsreinigung werden dabei ausschließlich die Verkehrsflächen gereinigt und in einen verkehrssicheren Zustand versetzt. Eine Erhöhung der Reinigungsklasse zu Lasten aller angrenzenden Liegenschaftseigentümer:innen ist mit Blick auf das grundsätzliche Reinigungsbedürfnis der Glashüttener Straße - als Durchfahrtsstraße - nicht gegeben. Stadtweit werden bereits 26 Bereiche mit erhöhtem Fußgängeraufkommen (z.B. Galluswarte, Schweizer Straße, Konstablerwache, etc.) zusätzlich von Taubenkot befreit. Die gewünschten regelmäßigen Nassreinigungen sind daher aufgrund limitierter Kapazitäten aktuell nicht möglich. Sofern es die Ressourcen allerdings zulassen, wird zeitnah eine entsprechende Reinigung vorgenommen. Zukünftig kann diesbezüglich auch gerne das Umweltamt kontaktiert werden (Sachgebiet 79.52 Straßenreinigung, E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de).

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