Errichtung von Elektroladestationen auf dem Parkplatz der geplanten Sporthalle südlich Am Riedsteg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST
2228
Betreff: Errichtung von
Elektroladestationen auf dem Parkplatz der geplanten Sporthalle südlich Am
Riedsteg Die Berücksichtigung von
Ladeinfrastruktur bei Bauvorhaben ist zu begrüßen und sollte im Rahmen der
Objektplanung erfolgen. Festsetzungen im Bebauungsplan sind für die Errichtung
von Ladestationen nicht erforderlich. Die Errichtung von entsprechenden Parkplätzen liegt
im Ermessen des Bauträgers bzw. Investors. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.08.2018, OM 3522