Errichtung von Elektroladestationen auf dem Parkplatz der geplanten Sporthalle südlich Am Riedsteg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2228
Betreff: Errichtung von Elektroladestationen auf dem Parkplatz der geplanten Sporthalle südlich Am Riedsteg Die Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur bei Bauvorhaben ist zu begrüßen und sollte im Rahmen der Objektplanung erfolgen. Festsetzungen im Bebauungsplan sind für die Errichtung von Ladestationen nicht erforderlich. Die Errichtung von entsprechenden Parkplätzen liegt im Ermessen des Bauträgers bzw. Investors.