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Straße Alt-Preungesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem genannten Bereich handelt es sich um einen sog. verkehrsberuhigten Bereich, der mit Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert ist. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass es keinen Unterschied im Höhenniveau zwischen Gehweg und Fahrbahn gibt. Fahrzeugführer:innen haben hier eine besondere Sorgfaltspflicht walten zu lassen, da es sich um einen Abschnitt handelt, der mehr Aufenthaltscharakter hat als Straßen außerhalb dieses Bereiches. Für mehr Verkehrssicherheit befindet sich im Bereich der Kita zusätzlich ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Fahrzeugführer:innen, ob im ruhenden oder fließenden Verkehr, lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht verhindern.

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