Fußgängerüberweg an der Gummersbergstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist in Tempo 30-Zonen gemäß der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) entbehrlich. Ausnahmen können jedoch bestehen, weshalb zunächst die Verkehrszahlen im betroffenen Abschnitt geprüft werden. Sobald eine Aussage aufgrund der Zahlen getroffen werden kann, wird der Magistrat unaufgefordert eine Stellungnahme darüber abgeben, ob hier ein Fußgängerüberweg angelegt werden kann.