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Aufstellung einer Sitzbank

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2224

Betreff: Aufstellung einer Sitzbank Bei der Prüfung der Anregung des Ortsbeirates hat sich gezeigt, dass das Innenhofgrundstück Große Fischerstraße/Weckmarkt im Erbbaurecht an die Frankfurter Aufbau AG vergeben ist. Nach § 11 Erbbau RG findet auf das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht die Vorschrift über das Eigentum Anwendung. Demnach hat der Erbbauberechtigte die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer. Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgetragene Anregung zur Aufstellung einer Bank deshalb an die Frankfurter Aufbau AG weitergeleitet.