Aufstellung einer Sitzbank
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2224
Betreff: Aufstellung einer Sitzbank Bei der Prüfung der Anregung des Ortsbeirates hat sich gezeigt, dass das Innenhofgrundstück Große Fischerstraße/Weckmarkt im Erbbaurecht an die Frankfurter Aufbau AG vergeben ist. Nach § 11 Erbbau RG findet auf das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht die Vorschrift über das Eigentum Anwendung. Demnach hat der Erbbauberechtigte die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer. Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat vorgetragene Anregung zur Aufstellung einer Bank deshalb an die Frankfurter Aufbau AG weitergeleitet.