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Ratten und Mäuse im Bereich eines Lebensmittelmarktes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2223

Betreff: Ratten und Mäuse im Bereich eines Lebensmittelmarktes Eine erstmalige Beschwerde über Rattenbefall im Bereich der Liegenschaft Allerheiligenstraße 7 (Netto-Filiale) ging bei der Akuten Gefahrenabwehr des Ordnungsamtes am 07.09.2018 ein. Daraufhin wurde umgehend der Außendienst (Stadtpolizei - Gewerbeüberwachung) mit der Überprüfung vor Ort beauftragt. Ebenso wurde vorsorglich die Stadtentwässerung informiert sowie um Überprüfung und die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen gebeten. Diese ergänzenden Maßnahmen wurden Anfang Oktober eingeleitet. Vor Ort am 12.09.2018 konnte durch die Stadtpolizei auf der Liegenschaft kein Ratten- oder Mäusebefall festgestellt werden, jedoch mehrere Rattenköderboxen, die mit frischem Gift gefüllt waren, als auch Warnhinweise über eine durchgeführte Rattenbekämpfung. Der Marktleiter bestätigte eine Bekämpfung (Dauerbekämpfung) gegen Ratten und Mäuse in den Geschäftsräumen und an der Anlieferungsrampe im 4-Wochen-Turnus und wies dies mit entsprechenden Unterlagen nach. Der Einzelhandelsbetrieb wurde zusätzlich bezüglich der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorgaben am 27.09.2018 von der Lebensmittel- und Hygieneüberwachung kontrolliert. Neben hygienischen Mängeln wurde auch ein Schädlingsbefall (Mäuse, keine Ratten) festgestellt, der jedoch nicht den Verkaufsraum betraf. Im Lager wurden in Maßen Mäusekotspuren entdeckt. Es wurde daher eine Grundreinigung und weitere Schädlingsbekämpfung angeordnet. Ebenso wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, um die Verantwortlichen zur nachhaltigen eigenständigen Wahrnehmung ihrer Pflichten auch für die Zukunft anzuhalten. Sollte der Missstand wider Erwarten nicht vollständig beseitigt sein oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut auftreten, bittet das Ordnungsamt um Kontaktaufnahme (zum Beispiel per E-Mail unter akute-gefahrenabwehr.amt32@stadt-frankfurt.de).

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