Anbringung eines Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-Schneise
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2214
Betreff: Anbringung eines
Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-Schneise Nach den Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) dürfen Fußgängerüberwege
nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden. Dies trifft bei der
angesprochenen Örtlichkeit an der Mörfelder Landstraße/ Otto-Fleck-Schneise
nicht zu. Daher kann der Magistrat dort keinen Fußgängerweg anlegen.
Um dennoch einen gefahrlosen Zugang für die zu
Fußgehenden zu der auf der Mörfelder Landstraße befindlichen Bushaltestelle
über die Otto-Fleck-Schneise zu gewährleisten, wird der Magistrat die
Verkehrszeichen 133-10 Straßenverkehrs-Ordnung - "Fußgänger" - anbringen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2017, OM 1955