Anbringung eines Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-Schneise
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2214
Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens auf der Otto-Fleck-Schneise Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) dürfen Fußgängerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden. Dies trifft bei der angesprochenen Örtlichkeit an der Mörfelder Landstraße/ Otto-Fleck-Schneise nicht zu. Daher kann der Magistrat dort keinen Fußgängerweg anlegen. Um dennoch einen gefahrlosen Zugang für die zu Fußgehenden zu der auf der Mörfelder Landstraße befindlichen Bushaltestelle über die Otto-Fleck-Schneise zu gewährleisten, wird der Magistrat die Verkehrszeichen 133-10 Straßenverkehrs-Ordnung - "Fußgänger" - anbringen.