Griesheim: Straße Im Bruch - Wem gehört sie, wer ist zuständig und wer haftet?
Stellungnahme des Magistrats
Die öffentliche Wegefläche "Im Bruch" befindet sich überwiegend (Flurstücke-Nr. 51/10, 51/12, 249/1, 249/2, 249/3, 251/2, 251/3 und 251/4) im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und in der Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Eine Teilfläche (Flurstück-Nr. 251/6) ist im Eigentum des Landes Hessen. Der Magistrat gewährleistet die Verkehrssicherheit der gesamten Wegefläche mit regelmäßigen Begehungen. Die Bauunterhaltung liegt beim jeweiligen Eigentümer. In dem seit dem 15.11.1977 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. B 294 sind nur die städtischen Flurstücke Nr. 251/2, 251/3 und 251/4 als Verkehrsflächen festgesetzt. Die Wegeflächen "Im Bruch" im weiteren Verlauf bis zur Mainzer Landstraße waren offenbar bereits vorhanden, als der Bebauungsplan aufgestellt wurde. Sie wurden in diesem nachrichtlich aufgenommen. Für die Wegeflächen besteht kein bestimmter Ausbaustandard. Ein solcher kann auch nicht eingefordert werden. Die Anforderungen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht für solche Wegeflächen sind deutlich geringer als für sonstige Straßen. Dementsprechend ist bei der Nutzung die gebotene Sorgfalt zu wahren. Dass die Nutzung der Wegeflächen "Im Bruch" nur einem beschränkten Kreis von Nutzenden vorbehalten bleibt, dokumentieren die verkehrsrechtlichen Anordnungen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (Verkehrszeichen 250), "Radverkehr und Anlieger frei" (VZ Nr. 1020-12) und "Mofas frei" (VZ 1022-11) an beiden Einmündungen des Weges. Die Schadenshaftung gilt es stets im Einzelfall zu prüfen.