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Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Das auf dem östlichen Bürgersteig der Seehofstraße auf Höhe des Strahlenberger Weges markierte Fahrradpiktogramm ist das Ergebnis eines Ortstermins der Schulwegkommission. Damit wird der besonderen Situation zwischen Schülerinnen und Schülern und dem Radverkehr in diesem Bereich Rechnung getragen. Generell gilt jedoch die Aussage der ST 349 vom 13.02.2017. Hier wird dargelegt, dass auf gemeinsamen Geh- und Radwegen grundsätzlich keine Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Durch eine solche Markierung würde der Eindruck erweckt, es handele sich um einen reinen Radweg. Dies kann zu Konflikten zwischen zu dem Fuß- und dem Radverkehr führen. Aus diesem Grund wird an der oben genannten Stelle, an der bereits heute das Fahrradpiktogramm vorhanden ist, noch ein zusätzliches Fußgänger-Piktogramm rechts davon markiert, um die gleichberechtigte Nutzung zu verdeutlichen. Weiterhin ist auf gemeinsam genutzten Flächen generell die gegenseitige Rücksichtnahme gemäß § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geboten, wobei im Zweifel immer der stärkere Verkehrsteilnehmende auf den schwächeren Rücksicht nehmen muss. Im konkreten Fall kann eine Unfallgefahr nur durch eindeutiges Fehlverhalten der Radfahrenden entstehen. Vor dem Hintergrund dieser klaren StVO-Regelung und der entsprechenden Beschilderung als Geh- und Radweg werden keine zusätzlichen Piktogramme aufgebracht. Der Anregung wir jedoch dahingehend entsprochen, dass die beschriebenen Unebenheiten auf dem Gehweg im Zuge der laufenden Unterhaltungsarbeiten bis Ende 2018 entfernt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482

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