Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST
2210
Betreff: Radweg entlang der
östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis
Siemensstraße Das auf dem östlichen Bürgersteig
der Seehofstraße auf Höhe des Strahlenberger Weges markierte Fahrradpiktogramm
ist das Ergebnis eines Ortstermins der Schulwegkommission. Damit wird der
besonderen Situation zwischen Schülerinnen und Schülern und dem Radverkehr in
diesem Bereich Rechnung getragen. Generell gilt jedoch die Aussage der ST 349 vom
13.02.2017. Hier wird dargelegt, dass auf gemeinsamen Geh- und Radwegen
grundsätzlich keine Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Durch eine solche
Markierung würde der Eindruck erweckt, es handele sich um einen reinen Radweg.
Dies kann zu Konflikten zwischen zu dem Fuß- und dem Radverkehr führen. Aus diesem Grund wird an der oben genannten Stelle,
an der bereits heute das Fahrradpiktogramm vorhanden ist, noch ein zusätzliches
Fußgänger-Piktogramm rechts davon markiert, um die gleichberechtigte Nutzung zu
verdeutlichen.
Weiterhin ist auf gemeinsam
genutzten Flächen generell die gegenseitige Rücksichtnahme gemäß § 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geboten, wobei im Zweifel immer der stärkere
Verkehrsteilnehmende auf den schwächeren Rücksicht nehmen muss. Im konkreten Fall kann eine Unfallgefahr nur durch
eindeutiges Fehlverhalten der Radfahrenden entstehen. Vor dem Hintergrund
dieser klaren StVO-Regelung und der entsprechenden Beschilderung als Geh- und
Radweg werden keine zusätzlichen Piktogramme aufgebracht. Der Anregung wir jedoch dahingehend entsprochen,
dass die beschriebenen Unebenheiten auf dem Gehweg im Zuge der laufenden
Unterhaltungsarbeiten bis Ende 2018 entfernt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482